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Auf der Pressekonferenz am 2.4.2019 in Bremerhaven stellte das 
Hauptzollamt Bremen seine Bilanz des Jahres 2018 vor. 
Die Steuereinnahmen des Hauptzollamts sind mit 4,2 Milliarden Euro um
700 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen. Bei den 
Einnahmen aus Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer von fast 2,9 Milliarden 
Euro gab es gegenüber dem Vorjahreswert von rund 2,5 Milliarden Euro 
eine deutlich positive Entwicklung. Auch die Einnahmen aus Verbrauch-
und Verkehrsteuern übertrafen mit über 1,3 Milliarden Euro den 
Vorjahreswert um rund 300 Millionen Euro. "Die Steuereinnahmen 
unterstreichen die große Bedeutung der Hafenstandorte Bremerhaven und
Bremen für den Zoll", so Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin des
Hauptzollamts Bremen. 
Die Menge an sichergestelltem Kokain ist mit über 400 kg weiterhin 
hoch, gemessen am Vorjahr mit 1,3 Tonnen jedoch deutlich gesunken. 
Ursächlich für das Vorjahresergebnis war der Rekordfund im September 
letzten Jahres, als Fahnder des Zollfahndungsamtes Hamburg und  
Kontrollbeamte des Hauptzollamtes Bremen gemeinsam mit Hilfe 
modernster Röntgentechnik in der Freizone Bremerhaven über 1,1 Tonnen
Kokain in einem Container aus Südamerika entdeckten. Es handelte sich
damals um die größte jemals in Bremerhaven sichergestellte Menge an 
Kokain mit einem Straßenverkaufswert von 200 Millionen Euro. "Von 
Entwarnung beim Kokainschmuggel kann derzeit keine Rede sein. Ein 
Rekordfund hat man schließlich nicht in jedem Jahr. Insbesondere 
Bremerhaven gehört nach wie vor wie alle anderen großen europäischen 
Häfen zu den typischen Einfuhrorten beim Drogenschmuggel. Von hier 
soll das Rauschgift dann europaweit verteilt werden ", erläutert 
Tödter. 
Durch umfangreiche Ermittlungstätigkeiten zur Bekämpfung der 
Schwarzarbeit wurden im Jahr 2018 insgesamt 2750 Strafverfahren 
eingeleitet und somit der Vorjahresspitzenwert noch einmal 
gesteigert. Die festgestellte Schadenssumme mit fast 26 Millionen 
Euro stellt ebenfalls einen Rekordwert dar. 
"Die Ergebnisse sind der Erfolg der Konzentration auf Prüfungen in 
besonders sensiblen Bereichen und auf werthaltige Verfahren",  führt 
Tödter aus.
Durch die Schwerpunktsetzung zugunsten der Ermittlungstätigkeit 
musste die Anzahl an Prüfungen eingegrenzt werden.  
Nicole Tödter zeigt sich angesichts der sehr guten Ergebnisse der 
Schwarzarbeitsbekämpfer zufrieden. "Schwarzarbeit ist kein 
Kavaliersdelikt. Auf dem Rücken der Allgemeinheit wird hier 
Wirtschaftskriminalität betrieben. Durch die Ermittlungen von 
Straftaten und den daraus resultierenden Feststellungen an hohen 
monetären Ausfällen trägt das Hauptzollamt Bremen zur Bekämpfung der 
Schwarzarbeit und damit zur Sicherung der Sozialsysteme im hohen Maße 
bei und erhöht die Hemmschwelle zur Schwarzarbeit."  .

Am Samstag, den 23. März 2019 hat der Zoll im Rahmen der zweiten bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung in Bremen Betriebe in der Innenstadt kontrolliert. Hierbei waren Friseure, Kosmetikstudios, Bäckereien, Sicherheitskräfte, Einzelhandel sowie die Aussteller einer großen Messe und Marktbezieher auf einem stadtnahen Wochenmarkt Prüfobjekte. In Bremerhaven hatten die Zöllner ein Augenmerk auf Tankstellenshops und Getränkemärkte. Im Landkreis Stade hatte man Gastronomiebetriebe auf dem Prüfstand. Insgesamt wurden mehr als 50 Beamte eingesetzt, die über 300 Beschäftigte verschiedener Unternehmen prüften.
In sechs Fällen liegen Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns vor, außerdem werden weitergehend die Aufzeichnungspflichten, die Meldungen zur Sozialversicherung und die Rechtmäßigkeit des Sozialleistungsbezugs überprüft.
Der Pass eines aserbaidschanischen Staatsangehörigen, der im Besitz eines abgelaufenen Visums für Polen war, wurde einbehalten. Es wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
"Die groß angelegte bundesweite Schwerpunktprüfung hatte präventiven Charakter und hat zugleich zu zahlreichen Feststellungen von Schwarzarbeit geführt", erläutert Nicole Tödter, stellvertretende Leitung des Hauptzollamts Bremen. "Verstöße gegen den Mindestlohn und gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen werden immer geahndet", so Tödter weiter.
Aufgrund der gemachten Feststellungen werden sich weitere Prüfungen bei den Unternehmen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer anschließen..

Am Freitag, 8. Februar 2019 hat der Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in Bremen drei Stützpunkte von Kurierdiensten und in Bremerhaven zwei weitere Stützpunkte kontrolliert. Dabei wurden über 50 Beamte eingesetzt, die fast 300 Beschäftigte verschiedener Unternehmen antrafen.
Bei zwei Arbeitern wurden gefälschte rumänische Identitätskarten festgestellt. Die Dokumente waren im Besitz von aus der Republik Moldawien stammenden Beschäftigten. Beide wurden wegen Verdacht des illegalen Aufenthalts und Urkundenfälschung vorläufig festgenommen und der Polizei übergeben.
 "Wir überprüfen regelmäßig im Rahmen bundesweiter Schwerpunktprüfungen einzelne Branchen nach Hinweisen für Schwarzarbeit", erläutert Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen. " Wir ahnden entsprechende Verstöße gegen den Mindestlohn und gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen", so Tödter weiter. "Die Vorlage gefälschter EU-Identitätskarten stellen wir häufig fest. Hier versuchen sich Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern verbotswidrig eine Arbeitsmöglichkeit in der EU zu erschleichen." >
Aufgrund der gemachten Feststellungen werden sich weitere Prüfungen bei den Unternehmen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und   der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer .
anschließen. 

Hier der gesamte Bericht des Zolls:

Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister
Am 8. Februar 2019 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je Stunde. Die Branche stand zuletzt häufiger wegen unzulässiger Arbeitsbedingungen im Pressefokus.
Bereits in den frühen Morgenstunden waren insgesamt 2.923 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit im Einsatz und haben 12.135 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen in der Branche Kurier, Express- und Paketdienstleister aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Zudem wurde der Zoll durch 222 Beschäftigte der Finanzbehörden, Ordnungsämter und der Polizei unterstützt.
Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 356 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.
Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 25 Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern. Ferner wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und ausländerrechtliche Bestimmungen eingeleitet.
In 2.143 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
.

Im Rahmen der gemeinsamen Aktionstage gegen die Schwarzarbeit haben Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Bremen gemeinsam mit Bediensteten der zuständigen kommunalen Behörden in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen Überprüfungen im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung durchgeführt.
Der Schwerpunkt der Kontrollen am vergangenen Dienstag (16.10.2018) lag in Bremerhaven im Baugewerbe.
Hier wurden bei der gemeinsamen Prüfung auf sechs Baustellen insgesamt 83 Personen in 40 Unternehmen kontrolliert. Im Rahmen dieser Kontrollen wurde ein Arbeitnehmern aus der Ukraine mit illegalem Aufenthalt aufgegriffen.
In 22 weiteren Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Verstöße gegen geltende Bestimmungen wie den Verdacht der Schwarzarbeit, der Verletzung des Arbeitnehmerentsendegesetzes, Verdacht der Scheinselbständigkeit und des Sozialleistungsmissbrauchs.
Die Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden im Land Bremen zweimal jährlich durchgeführt und von der Senatorin für Finanzen koordiniert.
Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert sagte abschließend dazu: „Wir lassen mit den Kontrollen nicht nach. Mit den Aktionstagen machen wir deutlich, dass geltende Gesetze auch einzuhalten sind. Außerdem wollen wir zugewanderte Menschen vor Ausbeutung zu schützen. Die Kontrollen helfen, die Einhaltung des Mindestlohns durchzusetzen und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen.“
Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, betonte die gute Zusammenarbeit der Behörden: „Die konzertierte Kontrollaktion zeigt, dass der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gemeinsam wirksamer ist und zu besseren Erfolgen führt. Diese Erfahrung macht der Zoll nicht nur in Bremen, sondern auch in anderen Bundesländern. Deshalb werden wir die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beteiligten Partnern weiter fortsetzen.“ .

Nach einer Razzia der Bundespolizei Anfang Mai gegen einen Schleuserring in mehreren Bundesländern hat das Migrationsamt Bremen in der vergangenen Woche zwölf Männer in die Ukraine beziehungsweise nach Moldawien abgeschoben. Die Ermittlungsbehörden warfen ihnen unerlaubte Einreise, Urkundenfälschung und illegale Beschäftigung vor. Gegen den mutmaßlichen Hauptdrahtzieher aus Bremerhaven wird wegen banden- und gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern ermittelt. Die Männer aus der Ukraine und Moldawien hätten eine Arbeitserlaubnis für Deutschland benötigt, die sie jedoch nicht besaßen. Stattdessen waren sie offenbar mit gefälschten EU-Pässen ausgestattet worden und hatten unter widrigen Umständen und zu Dumpinglöhnen auf Baustellen in Norddeutschland arbeiten müssen..



Externe Dienstleister sind nicht die Lösung!


Mit Besorgnis blickt der hafenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Elias Tsartilidis, auf die zunehmende Ãœbertragung von klassischen Hafentätigkeiten auf externe Dienstleister: „Wir haben
eine über die Hafen- und Gesamthafenbetriebsordnung seit Jahren gepflegte Praxis: Nur in Ausnahmefällen, bei besonderen Spitzenlasten, die auch der GHB nicht abdecken kann, soll es möglich sein, Tätigkeiten im Hafen an externe Dienstleister zu vergeben. Momentan erleben wir allerdings, freundlich ausgedrückt, eine sehr freie Interpretation dieser Ausnahmeregelung“, kritisiert Elias Tsartilidis.
Zunehmend würden beispielsweise externe Dienstleister die Ãœberführungsfahrten am Autoterminal übernehmen – und das zu Löhnen, die oftmals unter dem Hafentarif liegen: „Diese Entwicklung ist besorgniserregend: Es kann und darf nicht sein, dass eine derartige Auslegung der Ausnahmeregelung zu einer Aushöhlung des Tarifgefüges im Hafen führt!“, betont Tsartilidis.
Für ihn steht fest: „Ist im Hafen Arbeit zu vergeben, muss der GHB wie bisher der erste Ansprechpartner sein. Dabei geht es auch um Fragen der Arbeitssicherheit, der Verstetigung von Hafenarbeit und um die Arbeitsqualität. Hafenarbeit muss in aller erster Linie von Hafenarbeitern und nicht von externen Dienstleistern geleistet werden. Im Hafen muss auch in Zukunft auf diese jahrzehntelang bewährte Praxis gesetzt werden“, betont der Sozialdemokrat und ergänzt: „Wenn die Man- und Woman-Power des GHB nicht ausreichen sollte, um den Hafenumschlag zu gewährleisten, dann muss er in die Lage versetzt werden, zusätzliches Personal einzustellen. Bei allem Verständnis für den schwankenden Arbeitsanfall im Hafen: Dauerhaft externe Dienstleister mit Hafenarbeit zu betrauen, kann und darf nicht die Lösung sein.“
.

Gemeinsamer Großeinsatz der Bundespolizei zur Bekämpfung der organisierten Schleusungskriminalität und des Zolls zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe in Norddeutschland.
Am heutigen Tage haben Beamte der Bundespolizei und des Hauptzollamtes Bremen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stade Durchsuchungsmaßnahmen an verschiedenen Örtlichkeiten in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein gegen eine aus acht Beschuldigten bestehende Gruppierung vollstreckt. Die Mitglieder stehen im Verdacht, Ausländer illegal beschäftigt zu haben, mit der Folge, dass sich diese unerlaubt in Deutschland aufgehalten haben.
Insbesondere wird gegen die acht Beschuldigten wegen des Tatvorwurfes des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Bestimmungen, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung ermittelt.
Die illegal beschäftigten Arbeitnehmer stammen überwiegend aus der Ukraine sowie der Republik Moldau und sollen als Arbeitskräfte durch die in Bremerhaven ansässige Firma des Hauptbeschuldigten mit deutscher und kasachischer Staatsbürgerschaft  auf Baustellen im norddeutschen Raum eingesetzt worden sein. Im Zuge der Ermittlungen hat sich ergeben, dass die illegal in der Bundesrepublik Beschäftigten offenbar als Arbeitskräfte litauischer Unternehmen legendiert und mit gefälschten Identitätskarten verschiedener EU-Mitgliedstaaten ausgestattet wurden. Auf diese Weise sollte bei Kontrollen gegenüber den deutschen Behörden der Eindruck einer rechtmäßigen Entsendung erweckt werden.
Der auf diese Weise den staatlichen Sozialkassen zugefügte Schaden liegt nach bisherigen Schätzungen im Millionenbereich. Die Staatsanwaltschaft Stade hat deswegen beim Amtsgericht Stade einen Vermögensarrest von 1 Mio. Euro gegen die durch den Hauptbeschuldigten vertretene GmbH erwirkt.
Die weiteren Beschuldigten sind verdächtig, den hauptbeschuldigten 36-jährigen Bauunternehmer (deutscher und kasaischer Staatsangehöriger) bei der logistischen Planung und Durchführung umfassend unterstützt zu haben.
Gegen die ausländischen Arbeitnehmer besteht der Tatverdacht des unerlaubten Aufenthalts. Darüber hinaus wird gegen sie wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt.
Bei der Durchführung der heutigen operativen Maßnahmen wurden 18 Wohnungen, 21 Baustellen sowie 10 Unterkünfte durchsucht vollstreckt. Dabei kamen insgesamt rund 850 Kräfte (darunter ca. 250 Zollbeamte acht verschiedener Hauptzollämter des norddeutschen Raums) zum Einsatz. Der Großteil der Einsatzkräfte der Bundespolizei wurde dabei durch die Bundesbereitschaftspolizei gestellt. Weiterhin kamen Bargeldspürhunde des Zolls sowie Finanzermittler des Zolls und der Bundespolizei für vermögensabschöpfende Maßnahmen zum Einsatz.
Im Ergebnis wurden insgesamt 70 Personen auf den Baustellen festgestellt und einer weitergehenden Identitätsfeststellung unterzogen und erkennungsdienstlich behandelt (bspw. Abnahme von Fingerabdrücken, Anfertigung von Lichtbildern). Ferner erfolgten diverse Vernehmungen.Weiterhin wurden diverse Beweismittel sichergestellt bzw. beschlagnahmt.
Zitat des Polizeiführers, Herr Polizeidirektor Martens: "Der gemeinsame Einsatz von Bundespolizei und Zoll wurde mit hohem Aufwand vorbereitet um die fortgesetzte Schädigung staatlicher Sozialkassen durch Ausnutzung ausländischer Arbeitnehmer zu unterbinden."
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 Gemeinsamer Großeinsatz der Bundespolizei zur Bekämpfung der organisierten Schleusungskriminalität und des Zolls zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe in Norddeutschland.
Derzeit gehen 850 Beamte der Bundespolizei und des Zolls im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stade gegen die organisierte Einschleusung von Ausländern sowie gegen die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern vor. Von den umfangreichen Einsatzmaßnahmen sind Örtlichkeiten in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig- Holstein betroffen. Der Einsatzschwerpunkt liegt in der Region Bremerhaven.,

Der Zoll in Bremerhaven konnte bereits im Jahr 2015 einem ortsansässigen Unternehmer in fünfzehn Fällen Schwarzarbeit nachweisen. Der Beschuldigte hatte die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nicht oder nicht hinreichend zur Sozialversicherung angemeldet. Der ermittelte Schaden belief sich auf über 400.000 Euro. Der Unternehmer ist jetzt vom Amtsgericht Bremerhaven zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. "Schwarzarbeit gefährdet unser Sozialsystem. Allein im Jahre 2016 hat das Hauptzollamt Bremen Schäden zum Nachteil der Sozialversicherer in Höhe von fast 17 Millionen Euro ermittelt", erläutert Jörg Winterfeld, Leiter des Hauptzollamts Bremen. "Das sind Gelder, die den Kranken-, Pflege- und Rentenversicherern vorenthalten werden und somit im Versicherungsfall nicht zur Verfügung stehen. Das Urteil zeigt, dass Schwarzarbeit auf Kosten der Allgemeinheit kein Kavaliersdelikt ist." Zusatz: GANZ NAH DRAN AM ZOLL - Tag des Zolls in der HafenCity Hamburg 2. September 2017: Beim Tag des Zolls öffnen wir unsere Tore, informieren und machen unseren Einsatz für Deutschland hautnah erlebbar. Facettenreich, spannend, engagiert für Bürger und Wirtschaft. Das ist der Zoll. Am 2. September 2017 zeigen wir am Cruise-Terminal in der Hamburger HafenCity, was wir zu bieten haben. Und das ist viel. Wie bekämpfen wir den Zigaretten- und Drogenschmuggel? Wo fängt Schwarzarbeit an? Wie decken wir Produktpiraterie auf? Wie schaffen wir Steuergerechtigkeit? Nur einige Fragen, über die wir mit Vorführungen, Präsentationen und Informationsständen informieren. Mit dem Hamburger Hafen passend umrahmt, stellt der Zoll natürlich auch seine maritimen Einsatzkräfte vor. Darüber hinaus besteht am Veranstaltungstag die Möglichkeit, sich umfassend über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten als Zöllnerin bzw. Zöllner zu informieren. Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.zoll.de (Rubrik "Der Zoll"). .

Am vergangenen Montag führten Bedienstete des Landes Bremen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen zum zweiten Mal im Rahmen eines Aktionstages zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gemeinsame Kontrollen durch.

Prüfungsschwerpunkt war das Baugewerbe. Bei der Großaktion waren insgesamt 25 Beschäftigte des Hauptzollamtes Bremen und des Landes Bremen im Einsatz.
 In der Stadt Bremen wurden 20 Unternehmen mit insgesamt 50 Personen überprüft. Gegen einen Arbeitnehmer wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung in Verbindung mit Verdacht des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem fehlte die Meldung zur Sozialversicherung. Bei einem Arbeitgeber ergaben sich Anhaltspunkte eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG).
 In Bremerhaven wurden bei 31 Unternehmen insgesamt 159 Personen kontrolliert. Es ergaben sich in zwölf Fällen Anhaltspunkte für Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen. Zehnmal wurde eine Unterschreitung des Mindestlohns festgestellt. Zweimal wurden ausländische Personen ohne Arbeitsgenehmigung angetroffen. Die Auswertungen hierzu dauern noch an. Ziel der Kontrollen war es auch, eine präventive Wirkung gegen Sozialleistungsbetrug und zur Einhaltung des Mindestlohns zu erzeugen. Mit ihrem Einsatz gegen die Schwarzarbeit sorgen der Zoll und das Land Bremen gemeinsam für fairen Wettbewerb, den Erhalt von Arbeitsplätzen, stabile Beitragssätze und gerechte Arbeitsbedingungen.

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