Fahren ohne Führerschein und Pflichtversicherung
In der Neuenwalder Straße in Debstedt wurde am Donnerstagabend, gegen
21.00 Uhr, ein 23jähriger Bremerhavener mit seinem Pkw angehalten.
Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Versicherung des
Fahrzeugs erloschen war. Dieses wurde vor Ort außer Betrieb gesetzt, die
Zulassungsplaketten entfernt. Nach dem Führerschein befragt gab der
Fahrzeugführer an, dass er diesen zu Hause vergessen habe.
Er habe ihn vor Kurzem in den Niederlanden erworben. Er war so felsenfest davon überzeugt, dass er mit den kontrollierenden Beamten nach Hause fuhr und dort nach dem Dokument suchte. Zwischenzeitlich konnte über die niederländische Polizei in Erfahrung gebracht werden, dass er dort nie einen Führerschein erworben hat. Gegen den 23jährigen wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. .
Er habe ihn vor Kurzem in den Niederlanden erworben. Er war so felsenfest davon überzeugt, dass er mit den kontrollierenden Beamten nach Hause fuhr und dort nach dem Dokument suchte. Zwischenzeitlich konnte über die niederländische Polizei in Erfahrung gebracht werden, dass er dort nie einen Führerschein erworben hat. Gegen den 23jährigen wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. .