In der Nacht zum Montag (20.05.19), erhielt eine Streifenwagenbesatzung gegen 01.00 Uhr über das Einsatzlagezentrum den Hinweis einer möglichen Fahrt unter Alkoholeinfluss. Das beschriebene Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Einsatzvergabe in der Stresemannstraße von der Pferdebade in Richtung Stadthäuser unterwegs. Die Polizeibeamten konnten den Pkw in der Melchior-Schwoon-Straße stoppen und überprüfen.
Der Fahrzeugführer (34), in Begleitung seiner Ehefrau, zeigte auf Nachfrage der Polizei seinen Fahrzeugschein und einen venezolanischen Führerschein.
Der aus Venezuela stammende Fahrer ist seit 11 Monaten mit seiner Partnerin in Bremerhaven gemeldet und hatte für einen Monat einen Leihwagen angemietet. Der Verdacht der Alkoholfahrt entkräftete sich schnell, jedoch vergaß der 34-Jährige seinen venezolanischen Führerschein nach 6 Monaten auf eine deutsche bzw. europäische Fahrerlaubnis umzuschreiben. (Grundsätzlich gilt: Begründet der Inhaber einer in einem Staat erteilten Fahrerlaubnis (nicht EU oder EWR Fahrerlaubnis) einen Wohnsitz in Deutschland, besteht die Berechtigung Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen noch sechs Monate. Der Führerschein muss mit Ablauf der Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden (§ 29 Abs. 1 FeV, Ausnahmen siehe Gesetzestext). Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet..
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