Urteil im Fall Tamara T.: 13 Jahre Haft für Totschlag in Bremerhaven
Im Fall der getöteten Tamara T. aus Bremerhaven wurde der Täter zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren verurteilt, was über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegt. Das Landgericht Bremen sprach den Mann wegen Totschlags schuldig, im Zusammenhang mit dem Tod der 45-jährigen Tamara T. aus dem Kreis Cuxhaven, die vor etwa einem Jahr in seiner Wohnung in Bremerhaven erdrosselt wurde. Die Leiche der Frau wurde knapp zwei Wochen nach der Tat am Geesteufer gefunden.
Bereits im Verlauf des Prozesses hatte der Angeklagte die Tat zugegeben, allerdings behauptete er, so stark betrunken gewesen zu sein, dass er sich nicht mehr an die Details erinnern könne. Das Gericht sah jedoch anders als Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine erhebliche Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit durch Alkohol. Der Mann hatte vor der Tat seine Lebensgefährtin aus der Wohnung gelockt und nach der Tat die Spuren beseitigt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten gefordert, während der Verteidiger seines Mandanten maximal neun Jahre beantragt hatte. Der Verteidiger betonte in seinem Plädoyer das umfassende Geständnis seines Mandanten sowie dessen Einsicht. Er schlug vor, den Mann im Maßregelvollzug unterzubringen, um ihm die Möglichkeit zur Therapie seiner Alkoholsucht zu bieten. Der Maßregelvollzug umfasst die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung oder Entzugsklinik. Das Gericht entschied sich jedoch dagegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Verurteilte hat eine Woche Zeit, dagegen vorzugehen.