Justizsenator Günthner: Vorwürfe der CDU sind infam und liegen neben der Sache

Justizsenator Martin Günthner weist die heute seitens der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Christine Schnittker erhobenen Vorwürfe zur Sicherheitslage in der JVA in Bremerhaven entschieden zurück und sieht hierin eine infame Verzerrung von Tatsachen: „Man muss sich schon sehr wundern, mit welch heißer Nadel und abseits jeder Kenntnis der realen Vorgänge die CDU ihr sicherheitspolitisches Profil zu schärfen versucht. Es entspricht meiner festen rechtspolitischen Ãœberzeugung, dass die Sicherheit im Justizvollzug als Teil der Sicherheitsarchitektur höchste Priorität hat. Genau aus diesem Grunde stocken wir seit gut zwei Jahren dort massiv das Personal auf, haben Sicherheitsausrüstung modernisiert und werben massiv Mittel zum Beispiel zur Extremismusbekämpfung ein. Und aus genau diesem Grund wurde in der JVA in Bremerhaven auch frühzeitig auf das Problem der innerstädtischen Lage reagiert.“
Am 21.04.2018 war von möglichen Sicherheitslücken der JVA in Bremerhaven berichtet worden. Demnach soll es durch die vorhandenen Zäune des Anstaltsgeländes und über die angrenzenden privaten Nachbargrundstücke zu unerlaubten Kontakten von Strafgefangenen mit Außenstehenden gekommen sein. In ihrer Pressemitteilung vom heutigen Tage (02.07.2018) wirft die Bürgerschaftsabgeordnete Schnittker Justizsenator Günthner unter anderem vor, das Justizressort habe Maßnahmen angekündigt, um einen Transfer von Drogen, Handys und Tabletten aus der Nachbarschaft in die JVA in Bremerhaven zu verhindern, umgesetzt worden seien diese aber nicht. So fehle es beispielswiese nach wie vor an der angekündigten Feinvergitterung; das Angebot eines Nachbarn zur Errichtung eines Zaunes, um den Zugang zum JVA-Gelände zu verhindern, sei abgelehnt worden.
Tatsächlich wurden seit dem Bekanntwerden versuchter Kontaktaufnahmen mit Häftlingen der JVA in Bremerhaven eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. So wurde der Sporthof der JVA für die Freistunde gesperrt. Zum Sporthof und zum Haftzaun gelegene Hafträume waren zwischenzeitlich geräumt beziehungsweise so modifiziert worden, dass die Fenster sich nicht mehr öffnen ließen. Entgegen der Pressemitteilung der Abgeordneten wurden die Hafträume in der Nähe des Zaunes Ende Juni mit einer Feinvergitterung versehen, um jeden Transfer an Gegenständen von außen in diese Räume zu unterbinden. Das Anstaltsgelände wurde mit S-Draht verstärkt und soll weiter verstärkt werden. Entgegen der Pressemitteilung wurden auch die Streifen auf dem Sporthof sowohl im Tagesdienst als auch insbesondere im Nachdienst verstärkt. Auch die Videoüberwachung auf dem JVA-Gelände wurde inzwischen nachgebessert und soll weiter ausgebaut werden. Innerhalb der JVA in Bremerhaven wird seit April verstärkt revidiert. Gefundene Handys wurden der Polizei übergeben, um Absprachen auf etwaige Straftaten und Drogentransfers zu ermitteln. Disziplinarmaßnahmen gegenüber Gefangenen wurden verstärkt. In der Folge ist zwischenzeitlich ein Rückgang an Vorfällen am Zaun zur JVA in Bremerhaven festzustellen.
„Angesichts der Fülle an unverzüglich ergriffenen Maßnahmen grenzt eine Stellungnahme wie diejenige der Abgeordneten Schnittker, die eine Untätigkeit und sogar Behinderung der Sicherheitsarbeit von Bürgern impliziert an eine von Unkenntnis getragene Polemik. Die Sicherheit des Justizvollzuges ist zu wichtig, als dass ihr ein derartiges Halbwissen und die Verbreitung von Fakenews gerecht würden“, so der Justizsenator.
Unmittelbar nach Bekanntwerden von Versuchen, das JVA-Gelände über die in der Nachbarschaft gelegenen Grundstücke zu erreichen, hatte die Leitung der JVA in Bremerhaven das Gespräch mit Nachbarn und dem Verwalter der Nachbargebäude an der Nordstraße gesucht. Danach soll ergänzend zu den Maßnahmen der JVA in Bremerhaven auf den Nachbargrundstücken ein zusätzlicher Zaun errichtet werden. Der JVA und ihren Bediensteten wurde Zugang zum Abstandszaun auf den Nachbargrundstücken zugesagt. Beabsichtigt ist, die vom Verwalter angeregten Maßnahmen mit diesem zu besprechen und abzustimmen, sobald die Maßnahmen am Zaun des JVA-Geländes abgeschlossen sind. Grundsätzliche Bedenken den Vorschlag zur Errichtung eines Zauns auf den Nachbargrundstücken bestehen nicht.
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