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Der Magistrat hat in seiner heutigen Sitzung (23. Oktober 2019) der Auflösung der Vertragsverhältnisse mit Raymond Kiesbye als Geschäftsführer der Stadthalle Bremerhaven Veranstaltungs- und Messegesellschaft Bremerhaven mbH (Stadthalle) sowie als Geschäftsführer der Erlebnis Bremerhaven, Gesellschaft für Touristik, Marketing und Veranstaltungen mbH (EBG) zugestimmt.

Bereits im Vorfeld haben sich Oberbürgermeister Melf Grantz, Bürgermeister Torsten Neuhoff und Raymond Kiesbye einvernehmlich darauf geeinigt, die beiden Geschäftsführerverträge aufzulösen. „Es war ein schwieriger Abwägungsprozess – aber um die gute Arbeit der EBG und der Stadthalle nicht weiterhin den Angriffen Dritter auszusetzen, habe ich mich nach intensiven Beratungen entschlossen, mich aus der Geschäftsführung der beiden Gesellschaften zurückzuziehen.“, so Kiesbye.

Damit beendet Kiesbye nach über sechs Jahren seine Tätigkeit bei der städtischen Tourismusförderung und der Stadthalle. Unter anderem hat der 58-Jährige das Windjammerfestival Sail 2015 mit verantwortet. Außerdem geht das neu eingeführte SeeStadtFest als Veranstaltungsreihe sowie der Relaunch des touristischen Bereichs auf der www.bremerhaven.de auf seine Initiativen zurück. Kiesbye: „Ich habe meine Arbeit sowohl bei der EBG als auch bei der Stadthalle als kreative Aufgabe, mit einem tollen Team erlebt und sehe Bremerhaven in beiden Themenfeldern gut aufgestellt. Gerne habe ich bundesweit für die Stadt geworben.“
Zunächst sollen nun die beiden Gesellschaften interimsweise von Dr. Ralf Meyer (Referat für Wirtschaft) sowie Andreas Beckmann (Stadtkämmerei) als nebenamtliche Geschäftsführer geleitet werden. „Uns ist an einer zügigen Wiederbesetzung der Geschäftsführung der Stadthalle gelegen, daher werden wir zeitnah das erforderliche Besetzungsverfahren initiieren“, so Bürgermeister Neuhoff.
Bei der EBG sollen die Marketingaktivitäten und die Tourismusförderung weiter optimiert werden. Aufgrund der Großveranstaltung Sail 2020 ist mit ersten Zwischenergebnissen allerdings erst im Verlauf des Jahres 2020 zu rechnen. „Dann werden wir das richtige Profil für die EBG und damit für ein zukunftsweisendes Stadt- und Tourismusmarketing festlegen und die nötigen strukturellen Anpassungen vornehmen.“, sagt Oberbürgermeister Grantz dazu.
Grantz und Neuhoff betonen, dass trotz des Wechsels in der Geschäftsführung ein reibungsloser Ablauf der Sail 2020 gewährleistet ist. „Die Vorbereitungen und Planungen zum Ablauf des internationalen Windjammer-Festivals sind bereits seit Jahren im vollen Gange und durch die Mitwirkung unterschiedlicher Akteure im Organisationskomitee zur Sail 2020 in guten Händen. Die Bremerhavenerinnen und Bremerhavener sowie unsere Gäste können sich auch im Jahr 2020 auf ein außergewöhnliches Großereignis in Bremerhaven freuen.“, so Grantz und Neuhoff übereinstimmend.
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Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 17.04.2019  der Bereitstellung von kommunalen Planungsmitteln zur Erstellung eines Konzepts zur ganzheitlichen Entwicklung des Museumshafens Bremerhavens zugestimmt.


Im Rahmen des zu erarbeitenden Konzepts, dass unter dem Arbeitstitel „Port Center“ geführt wird, sollen mehrere Teilmaßnahmen wie z. B. die Sanierung der „Seuten Deern“ geprüft werden. Die Planungsleistungen sind auszuschreiben.
„Die Seute Deern war und ist ein Wahrzeichen unserer Stadt. Gemeinsam mit Stadtrat Frost, dem für Kultur zuständigen Dezernenten, freue ich mich, dass der Magistrat kurzfristig kommunale Mittel zur Kofinanzierung der Planungskosten bereitgestellt hat“, so Oberbürgermeister Melf Grantz. Neben dem kommunalen Anteil in Höhe von 234.000 Euro (für die Jahre 2019 und 2020) hat der Bund bereits Planungsmittel in Höhe von insgesamt 700.000 Euro (für die Jahre 2019 und 2020) zugesichert. Der Magistrat bittet nun den Senat den Landesanteil der Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 466.000 Euro (für die Jahre 2019 und 2020) ebenfalls kurzfristig bereit zu stellen. „Die Bereitstellung der Planungsmittel soll dazu dienen die tatsächlichen Sanierungskosten und die beste Form der Sanierung zu ermitteln“, so Grantz weiter.
„Das Bundesland Bremen lebt unter anderem von seinem maritimen Flair und den entsprechenden Einrichtungen. Auch dem Senat dürfte die Bedeutung des Museumshafens mit den Attraktionen für Bremerhaven und Bremen bewusst sein. Der Magistrat bittet daher, dass auch Bremen seinen Anteil leistet“, so Grantz.

„Mit dem heutigen Magistratsbeschluss zur Projektstruktur und den städtebaulichen Planungen zum Werftquartier wurde ein wichtiger Schritt gemacht, um mit den erforderlichen Vorarbeiten zügig zu beginnen“, erklärt Oberbürgermeister Grantz im Anschluss an die Magistratssitzung.

In Geestemünde und im nördlichen Fischereihafen bietet sich die Chance, auf den dortigen Gewerbebrachen der Stadt und den Industrieflächen des Landes sowie rund um den Handels- und Werfthafen ein neues urbanes Quartier zu entwickeln, in dem Wohnen und Arbeiten eng verflochten werden. Entsprechend seiner exzellenten Lage, seiner evidenten Entwicklungspotentiale und seiner Dimension von ca. 110 ha stellt das Werftquartier einen wichtigen Meilenstein in der Stadtentwicklung Bremerhavens dar. „Mir ist es wichtig, die Stadt insgesamt näher an das Wasser zu rücken. Mit dem stadtteilübergreifenden Areal des Werftquartiers kann dies in vorbildlicher Weise gelingen“, betont Grantz.
Damit die Entwicklung des Werftquartiers geordnet und planvoll geschehen kann, wurde eine Lenkungsgruppe Werftquartier gegründet, in der der Oberbürgermeister, der für Häfen zuständige Staatsrat und alle zuständigen Fachämter, das Land sowie die betroffenen städtischen und landeseigenen Gesellschaften vertreten sind. Die Finanzierung der ersten planerischen Schritte erfolgt hälftig aus Kommunal- und aus Landesmitteln. „Ich bin dankbar, dass der Senat in seiner gestrigen Sitzung einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, so dass mit den erforderlichen Planungen kurzfristig begonnen werden kann“, so Grantz.
Der nächste wichtige Schritt, neben einer ausführlichen Bestandsaufnahme ist eine frühzeitige Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit, die im Rahmen einer Zukunftswerkstatt inkl. Kinder- und Jugendbeteiligung im Frühjahr 2019 stattfinden soll.
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Der Magistrat hat auf Vorschlag von Oberbürgermeister Melf Grantz eine Richtlinie beschlossen, um Werkstudierenden die Möglichkeit zu geben, während der Semesterferien beim Magistrat zu arbeiten. „Ich sehe damit auch die Chance für die Verwaltung zu zeigen, welch interessante und attraktive Arbeitsplätze die Verwaltung bietet“, erklärt der Oberbürgermeister.

In verschiedenen Bereichen des Magistrats ist ein zunehmender Fachkräftemangel deutlich spürbar. Einige Stellen können erst nach wiederholter Ausschreibung und teilweise mit erheblicher zeitlicher Verzögerung besetzt werden. Die dadurch entstehenden Stellenvakanzen und die damit zusammenhängenden Aufgaben müssen durch vorhandenes Personal wahrgenommen werden, was die angespannte Personalsituation in einigen Bereichen der städtischen Verwaltung verstärkt. Angesichts dessen, das es Anfragen von Studierenden gibt, als Werkstudentin oder Werkstudent bei der Stadt zu arbeiten, hält es OB Grantz für sinnvoll, dafür klare Regeln zu schaffen. Denn die Werkstudierenden sollen nicht nur „beim Magistrat“ Ferienarbeit machen. Für beide Seiten sei es sinnvoll, die „Ferienarbeit“ mit der Erstellung einer praxisorientierten Diplomarbeit, Bachelor- und Master-These zu verbinden. Im Rahmen dieser Tätigkeit können die Werkstudierenden Erfahrungen in der Praxis gewinnen und mit dem Verdienst das Studium teilweise finanzieren. „Der Magistrat der Stadt Bremerhaven profitiert von der eingebrachten Arbeitskraft der Werkstudierenden und gleichzeitig findet ein Wissenstransfer statt“, sagt Grantz. Für Ämter und Betriebe bestehe die Möglichkeit, die Werkstudierenden kennen zu lernen und möglicherweise für eine spätere Tätigkeit zu gewinnen. Durch den Erlass einer Werkstudierenden-Richtlinie lasse sich der kurzfristige Einsatz von Studierenden mit entsprechend einschlägigem Studiengang für die Stadt Bremerhaven realisieren. Die Beschäftigung der Werkstudierenden darf 20 Wochenstunden nicht überschreiten, bezahlt wird auf Basis des aktuell geltenden Mindestlohns.
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Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen in der Bremischen Bürgerschaft, die Gehälter für Lehrkräfte an Grundschulen auf A13 anzuheben, erklärt Stadtrat Michael Frost:

„Die rotgrüne Koalition unterstützt mit ihrem Antrag nicht zuletzt einen Beschluss des Magistrats vom Dezember 2017. Angesichts des Fachkräftemangels gerade in den unteren Schulstufen ist es aus Sicht des Magistrats unerlässlich, alle geeigneten Maßnahmen umzusetzen, um beschäftigte Lehrkräfte in der Stadt zu halten und neue zu gewinnen. Da inzwischen auch andere Bundesländer die Anhebung der Gehälter für Grundschullehrkräfte vorbereiten, ist es gut, wenn das Land Bremen sich dieser Forderung nicht länger verschließt. Ich gehe davon aus, dass in Bremerhaven rund 200 Lehrerinnen und Lehrer von der Besoldungserhöhung profitieren würden. Die für das Land entstehenden Mehrkosten dürften bei rund 1 Mio. Euro pro Jahr liegen. Nicht zuletzt ist die Anpassung der Gehaltsstrukturen aber auch Ausdruck der Anerkennung der besonderen Leistung, die von Lehrkräften an den Grund- und Oberschulen erbracht werden. Es ist ihre Tätigkeit, die den Grundstein für den schulischen Erfolg der Kinder legt, und gerade in den unteren Schulstufen sind die Ansprüche an das pädagogische Personal und die Vielschichtigkeit ihrer Aufgaben in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Eine Vereinheitlichung der Gehaltsstrukturen ist deshalb ein positives Signal für alle Lehrerinnen und Lehrern an unseren Grund- und Oberschulen.“
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Zur Herkunft der jetzt „entdeckten“ Unterlagen und den damit einhergehenden Medienberichten und Presseerklärungen stellt der zuständige Umweltdezernent, Stadtrat Hans-Werner Busch fest:

Die von Radio Bremen und daraufhin von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Gespräch gebrachten Unterlagen sind Kopien aus verschiedenen Terminen von verschiedenen Personen, die in den unterschiedlichen zuständigen Behörden Akteneinsicht genommen haben, die in Zusammenhang mit einer Anfrage der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2016 (!) zur Sprache kamen. Sie wurden bereits 2015/2016 öffentlich in der Stadtverordnetenversammlung und in den Medien diskutiert. Diese Unterlagen sollten damals allen Stadtverordneten zugänglich gemacht werden. Die Datenschutzbestimmungen ließen das jedoch nicht zu, da personenbezogene Daten enthalten sind. Neben den datenschutzrechtlichen Gründen fand das vorgeschlagene Verfahren zur Verteilung bei den „Linken“, von der die Zusammenstellung stammt, keine Zustimmung. Nach Klärung der offenen Fragen wurden die Unterlagen nun an die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden in der Stadtverordnetenversammlung von der Stadtverordnetenvorsteherin mit der Kennzeichnung „höchst vertraulich“ weitergegeben.
Die Deponie wird von den verschiedenen Behörden (Gewerbeaufsichtsamt, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Umweltschutzamt – Wasserbehörde, Bodenschutzbehörde, Abfallbehörde, Entsorgungsbetriebe Bremerhaven) laufend kontrolliert. Gefundene Mängel werden dokumentiert und der Betreiber wird aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Die bislang gefundenen „Mängel“ sind Ordnungswidrigkeiten, die die Behörden im Rahmen des Opportunitätsprinzips ahnden.
Es gibt weder Belastungen noch Schäden, die von der Deponie auf die Bremerhavener Bevölkerung ausgehen. Sämtliche Überwachungsmaßnahmen belegen, dass die Deponie keinen schädlichen Einfluss auf die Umgebung hat. Im Rahmen eines 2,5 Jahren dauernden Messprogramms wurde die Deponie hinsichtlich ihrer Emissionen überwacht. Die Ergebnisse sind ohne Befund. Das Grundwasser wird über ein Monitoring System mit sieben Grundwassermessstellen überwacht. Bislang konnte keine Beeinflussung festgestellt werden. Besondere Maßnahmen sind seitens der Stadt deshalb nicht zu treffen.
Die erforderlichen Prüfungen des Deponiebetriebs nach Deponieverordnung werden jährlich durchgeführt. Hinzu kommen anlassbezogene Prüfungen. Alle entdeckten Mängel im Betrieb sind nach Kenntnis der zuständigen Ämter und Behörden abgestellt. Die Deponie wird im Rahmen der erteilten Genehmigungen betrieben.
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Der Magistrat hat in seiner heutigen Sitzung (23.05.2018) eine wichtige Entscheidung zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der Kindertagesbetreuung für Kinder von 3 – 6 Jahren getroffen.

Gleichzeitig stellte der Magistrat die Weichen, um die Hortbetreuung zukünftig an Bremerhavener Grundschulen zu organisieren.
„Mit dieser konsequenten und weit reichenden Entscheidung kommen wir der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung und Förderung von Kindern unter 6 Jahren in Bremerhaven ein großes Stück weiter“, so Stadträtin Dr. Claudia Schilling. „Die zügige Entwicklung eines solchen zukunftsorientierten Konzeptes als Reaktion auf die aktuellen Anmeldezahlen konnte nur im Konsens mit der Politik gelingen.“
Im engen Zusammenwirken mit dem Dezernenten für Schule und Kultur, Stadtrat Michael Frost, sollen die bestehenden Hortangebote in Kindertageseinrichtungen schrittweise an die Grundschulen verlagert und in einem neuen Fachbereich zusammengefügt werden. „Hiermit stärken wir insgesamt die Hortbetreuung und sind mit der Stadt Bremerhaven gut aufgestellt, wenn auf Bundesebene bis zum Jahre 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler zu organisieren ist“, sind sich Stadträtin Schilling und Stadtrat Frost einig.
Durch die Neuorganisation können insgesamt bis zu 352 zusätzliche Kita-Plätze für den Bereich der 3 – 6-jährigen geschaffen werden. Das entlastet auch den Bereich der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Die weitere, bereits beschlossene Ausbauplanung bleibt davon unberührt.
Im Ergebnis können kurzfristig zusätzliche Betreuungsangebote realisiert werden, die insgesamt zu einer Entspannung der starken Nachfrage führen.
Mit diesem Beschluss des Magistrats geht außerdem ein wichtiger arbeitsmarktpolitischer Impuls einher. Sämtliche Zeitarbeitsverträge von Erzieherinnen und Erziehern, die derzeit noch beim Magistrat im Bereich der Kindertagesbetreuung sachbezogen bestehen, können angesichts des mit der erhöhten Platzzahl einhergehenden Fachkräftebedarfs mit sofortiger Wirkung entfristet werden. Zudem können zukünftige Einstellungen bis auf weiteres ausschließlich als unbefristete Anstellungen erfolgen. Gleichzeitig stellt der Magistrat Mittel für eine Kampagne zur weiteren Anwerbung von Fachkräften für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung und kann sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren.
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