Der Magistrat hat auf Vorschlag von Oberbürgermeister Melf Grantz eine Richtlinie beschlossen, um Werkstudierenden die Möglichkeit zu geben, während der Semesterferien beim Magistrat zu arbeiten. „Ich sehe damit auch die Chance für die Verwaltung zu zeigen, welch interessante und attraktive Arbeitsplätze die Verwaltung bietet“, erklärt der Oberbürgermeister.
In
verschiedenen Bereichen des Magistrats ist ein zunehmender
Fachkräftemangel deutlich spürbar. Einige Stellen können erst nach
wiederholter Ausschreibung und teilweise mit erheblicher zeitlicher
Verzögerung besetzt werden. Die dadurch entstehenden Stellenvakanzen und
die damit zusammenhängenden Aufgaben müssen durch vorhandenes Personal
wahrgenommen werden, was die angespannte Personalsituation in einigen
Bereichen der städtischen Verwaltung verstärkt. Angesichts dessen, das
es Anfragen von Studierenden gibt, als Werkstudentin oder Werkstudent
bei der Stadt zu arbeiten, hält es OB Grantz für sinnvoll, dafür klare
Regeln zu schaffen. Denn die Werkstudierenden sollen nicht nur „beim
Magistrat“ Ferienarbeit machen. Für beide Seiten sei es sinnvoll, die
„Ferienarbeit“ mit der Erstellung einer praxisorientierten Diplomarbeit,
Bachelor- und Master-These zu verbinden. Im Rahmen dieser Tätigkeit
können die Werkstudierenden Erfahrungen in der Praxis gewinnen und mit
dem Verdienst das Studium teilweise finanzieren. „Der Magistrat der
Stadt Bremerhaven profitiert von der eingebrachten Arbeitskraft der
Werkstudierenden und gleichzeitig findet ein Wissenstransfer statt“,
sagt Grantz. Für Ämter und Betriebe bestehe die Möglichkeit, die
Werkstudierenden kennen zu lernen und möglicherweise für eine spätere
Tätigkeit zu gewinnen. Durch den Erlass einer
Werkstudierenden-Richtlinie lasse sich der kurzfristige Einsatz von
Studierenden mit entsprechend einschlägigem Studiengang für die Stadt
Bremerhaven realisieren. Die Beschäftigung der Werkstudierenden darf 20
Wochenstunden nicht überschreiten, bezahlt wird auf Basis des aktuell
geltenden Mindestlohns.
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