Der Magistrat hat in seiner heutigen Sitzung (23.05.2018) eine wichtige Entscheidung zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der Kindertagesbetreuung für Kinder von 3 – 6 Jahren getroffen.
Gleichzeitig stellte der Magistrat die Weichen, um die Hortbetreuung zukünftig an Bremerhavener Grundschulen zu organisieren.
„Mit dieser konsequenten und weit reichenden Entscheidung kommen wir der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung und Förderung von Kindern unter 6 Jahren in Bremerhaven ein großes Stück weiter“, so Stadträtin Dr. Claudia Schilling. „Die zügige Entwicklung eines solchen zukunftsorientierten Konzeptes als Reaktion auf die aktuellen Anmeldezahlen konnte nur im Konsens mit der Politik gelingen.“
Im engen Zusammenwirken mit dem Dezernenten für Schule und Kultur, Stadtrat Michael Frost, sollen die bestehenden Hortangebote in Kindertageseinrichtungen schrittweise an die Grundschulen verlagert und in einem neuen Fachbereich zusammengefügt werden. „Hiermit stärken wir insgesamt die Hortbetreuung und sind mit der Stadt Bremerhaven gut aufgestellt, wenn auf Bundesebene bis zum Jahre 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler zu organisieren ist“, sind sich Stadträtin Schilling und Stadtrat Frost einig.
Durch die Neuorganisation können insgesamt bis zu 352 zusätzliche Kita-Plätze für den Bereich der 3 – 6-jährigen geschaffen werden. Das entlastet auch den Bereich der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Die weitere, bereits beschlossene Ausbauplanung bleibt davon unberührt.
Im Ergebnis können kurzfristig zusätzliche Betreuungsangebote realisiert werden, die insgesamt zu einer Entspannung der starken Nachfrage führen.
Mit diesem Beschluss des Magistrats geht außerdem ein wichtiger arbeitsmarktpolitischer Impuls einher. Sämtliche Zeitarbeitsverträge von Erzieherinnen und Erziehern, die derzeit noch beim Magistrat im Bereich der Kindertagesbetreuung sachbezogen bestehen, können angesichts des mit der erhöhten Platzzahl einhergehenden Fachkräftebedarfs mit sofortiger Wirkung entfristet werden. Zudem können zukünftige Einstellungen bis auf weiteres ausschließlich als unbefristete Anstellungen erfolgen. Gleichzeitig stellt der Magistrat Mittel für eine Kampagne zur weiteren Anwerbung von Fachkräften für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung und kann sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren.
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„Mit dieser konsequenten und weit reichenden Entscheidung kommen wir der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung und Förderung von Kindern unter 6 Jahren in Bremerhaven ein großes Stück weiter“, so Stadträtin Dr. Claudia Schilling. „Die zügige Entwicklung eines solchen zukunftsorientierten Konzeptes als Reaktion auf die aktuellen Anmeldezahlen konnte nur im Konsens mit der Politik gelingen.“
Im engen Zusammenwirken mit dem Dezernenten für Schule und Kultur, Stadtrat Michael Frost, sollen die bestehenden Hortangebote in Kindertageseinrichtungen schrittweise an die Grundschulen verlagert und in einem neuen Fachbereich zusammengefügt werden. „Hiermit stärken wir insgesamt die Hortbetreuung und sind mit der Stadt Bremerhaven gut aufgestellt, wenn auf Bundesebene bis zum Jahre 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler zu organisieren ist“, sind sich Stadträtin Schilling und Stadtrat Frost einig.
Durch die Neuorganisation können insgesamt bis zu 352 zusätzliche Kita-Plätze für den Bereich der 3 – 6-jährigen geschaffen werden. Das entlastet auch den Bereich der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Die weitere, bereits beschlossene Ausbauplanung bleibt davon unberührt.
Im Ergebnis können kurzfristig zusätzliche Betreuungsangebote realisiert werden, die insgesamt zu einer Entspannung der starken Nachfrage führen.
Mit diesem Beschluss des Magistrats geht außerdem ein wichtiger arbeitsmarktpolitischer Impuls einher. Sämtliche Zeitarbeitsverträge von Erzieherinnen und Erziehern, die derzeit noch beim Magistrat im Bereich der Kindertagesbetreuung sachbezogen bestehen, können angesichts des mit der erhöhten Platzzahl einhergehenden Fachkräftebedarfs mit sofortiger Wirkung entfristet werden. Zudem können zukünftige Einstellungen bis auf weiteres ausschließlich als unbefristete Anstellungen erfolgen. Gleichzeitig stellt der Magistrat Mittel für eine Kampagne zur weiteren Anwerbung von Fachkräften für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung und kann sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren.
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