In Bremerhaven hat die Polizei in der Nacht von Samstag auf Sonntag,
den 26. Mai, mehrere Anzeigen gegen Autofahrerinnen und Autofahrer wegen
Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung gefertigt.
Eine Streifenwagenbesatzung bemerkte gegen 23 Uhr im Bereich Herwigstraße/Ostrampe nahe des Schaufensters Fischereihafen mehrere Pkw verschiedener Hersteller, die offenbar ziellos umherfuhren. Gegen Mitternacht wurden einige dieser Fahrzeuge im Bereich der H.-H.-Meier-Straße erneut gesichtet, bevor sie später wieder im Umfeld des Fischereihafens auftauchten. Aufgrund des Verdachts auf Verstöße gegen Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung führten die Polizisten mehrere Verkehrskontrollen durch.
Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung besagt unter anderem, dass "unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen bei der Benutzung von Fahrzeugen verboten sind. [...] Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden". Da die Fahrerinnen und Fahrer der vier kontrollierten Fahrzeuge keine plausiblen Erklärungen zu ihren Fahrtzielen und Routen abgeben konnten, wurde ihnen der Vorwurf des unnützen Hin- und Herfahrens gemacht und Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt.
Immer wieder beklagen sich Anwohner in Bremerhaven über lärmende Fahrzeuge, die oft der sogenannten Raser- und Poser-Szene zugerechnet werden. Das ziellose Umherfahren stellt eine Belästigung für die Allgemeinheit dar. Laut aktuellem Bußgeldkatalog beträgt die Strafe für solche Verstöße 100 Euro.
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