„Mit dem heutigen Magistratsbeschluss zur Projektstruktur und den städtebaulichen Planungen zum Werftquartier wurde ein wichtiger Schritt gemacht, um mit den erforderlichen Vorarbeiten zügig zu beginnen“, erklärt Oberbürgermeister Grantz im Anschluss an die Magistratssitzung.
In
Geestemünde und im nördlichen Fischereihafen bietet sich die Chance,
auf den dortigen Gewerbebrachen der Stadt und den Industrieflächen des
Landes sowie rund um den Handels- und Werfthafen ein neues urbanes
Quartier zu entwickeln, in dem Wohnen und Arbeiten eng verflochten
werden. Entsprechend seiner exzellenten Lage, seiner evidenten
Entwicklungspotentiale und seiner Dimension von ca. 110 ha stellt das
Werftquartier einen wichtigen Meilenstein in der Stadtentwicklung
Bremerhavens dar. „Mir ist es wichtig, die Stadt insgesamt näher an das
Wasser zu rücken. Mit dem stadtteilübergreifenden Areal des
Werftquartiers kann dies in vorbildlicher Weise gelingen“, betont
Grantz.
Damit die Entwicklung des Werftquartiers geordnet und planvoll geschehen kann, wurde eine Lenkungsgruppe Werftquartier gegründet, in der der Oberbürgermeister, der für Häfen zuständige Staatsrat und alle zuständigen Fachämter, das Land sowie die betroffenen städtischen und landeseigenen Gesellschaften vertreten sind. Die Finanzierung der ersten planerischen Schritte erfolgt hälftig aus Kommunal- und aus Landesmitteln. „Ich bin dankbar, dass der Senat in seiner gestrigen Sitzung einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, so dass mit den erforderlichen Planungen kurzfristig begonnen werden kann“, so Grantz.
Der nächste wichtige Schritt, neben einer ausführlichen Bestandsaufnahme ist eine frühzeitige Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit, die im Rahmen einer Zukunftswerkstatt inkl. Kinder- und Jugendbeteiligung im Frühjahr 2019 stattfinden soll.
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Damit die Entwicklung des Werftquartiers geordnet und planvoll geschehen kann, wurde eine Lenkungsgruppe Werftquartier gegründet, in der der Oberbürgermeister, der für Häfen zuständige Staatsrat und alle zuständigen Fachämter, das Land sowie die betroffenen städtischen und landeseigenen Gesellschaften vertreten sind. Die Finanzierung der ersten planerischen Schritte erfolgt hälftig aus Kommunal- und aus Landesmitteln. „Ich bin dankbar, dass der Senat in seiner gestrigen Sitzung einen gleichlautenden Beschluss gefasst hat, so dass mit den erforderlichen Planungen kurzfristig begonnen werden kann“, so Grantz.
Der nächste wichtige Schritt, neben einer ausführlichen Bestandsaufnahme ist eine frühzeitige Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit, die im Rahmen einer Zukunftswerkstatt inkl. Kinder- und Jugendbeteiligung im Frühjahr 2019 stattfinden soll.
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