Shirt und Hoody gibt es hier
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven hat im März 2019 den Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzung für das „Goethequartier einschließlich der Hafenstraße in Bremerhaven-Lehe“ gefasst.
Dadurch wird
das Gebiet bei zukünftigen Bauvorhaben vor ungewollten nachteiligen
Veränderungen geschützt, um so der Zerstörung des ortsbildprägenden
Charakters entgegenzuwirken. Ziel ist es, die städtebauliche Eigenart
des Gebietes mit seinen Hausfassaden, die im Zeitraum zwischen 1890 und
1945 entstanden sind, zu schützen.
Deshalb ist im Erhaltungsgebiet von Hauseigentümerinnen und -eigentümern zukünftig zu beachten, dass sie bei geplanten Veränderungen an der „äußeren Hülle“, beispielsweise an der Fassade oder dem Dach, dem Einbau von Fenstern, einem Bau, Abriss oder einer Nutzungsänderung ihres Gebäudes, vorab eine Genehmigung beim Bauordnungsamt einholen müssen. Dies betrifft auch Baumaßnahmen, die ansonsten gemäß den Bestimmungen der Bremischen Landesbauordnung verfahrensfrei wären.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt zur Erhaltungssatzung „Goethequartier einschließlich Hafenstraße“ auf unserer Internetseite Stadtplanungsamt .
.
Deshalb ist im Erhaltungsgebiet von Hauseigentümerinnen und -eigentümern zukünftig zu beachten, dass sie bei geplanten Veränderungen an der „äußeren Hülle“, beispielsweise an der Fassade oder dem Dach, dem Einbau von Fenstern, einem Bau, Abriss oder einer Nutzungsänderung ihres Gebäudes, vorab eine Genehmigung beim Bauordnungsamt einholen müssen. Dies betrifft auch Baumaßnahmen, die ansonsten gemäß den Bestimmungen der Bremischen Landesbauordnung verfahrensfrei wären.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt zur Erhaltungssatzung „Goethequartier einschließlich Hafenstraße“ auf unserer Internetseite Stadtplanungsamt .
Kommentar veröffentlichen