In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 31. Oktober, gegen
01.30 Uhr, fiel in der Stresemannstraße einer Streifenwagenbesatzung ein
Fahrzeug auf, das von einer Tankstelle auf die Stresemannstraße fuhr.
Auf dem Fahrersitz saß ein amtsbekannter 19-Jähriger, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt hielt das Fahrzeug in der Blumenstraße am Fahrbahnrand. Eine Überprüfung des Kennzeichens hatte zuvor ergeben, dass dieses nicht zum angehaltenen Pkw passte.
Beim Herantreten an den Pkw konnte keine Person auf dem Fahrersitz festgestellt werden. Der zuvor gesehene Fahrer saß jetzt auf der Rücksitzbank. Auf dem Beifahrersitz saß eine 20-jährige männliche Person, eine weitere 17-jährige männliche Person saß ebenfalls auf dem Rücksitz.
Bei der Durchsuchung des Pkw wurde ein Beutel mit augenscheinlichen Betäubungsmitteln gefunden.
Da ein Drogenschnelltest bei dem 19-Jährigen positiv verlief, wurde ihm von einem Arzt Blut abgenommen.
Gegen den 19-Jährigen wurden Strafanzeigen wegen Führen eines Kfz ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Führen eines Kfz unter Einfluss berauschender Mittel geschrieben.
Weiterhin erwarten ihn und seine 17 und 20 Jahre alten Mitfahrer Strafanzeigen wegen Unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz, Diebstahl, Urkundenfälschung und nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Der Pkw, die Kennzeichen und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt.
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Auf dem Fahrersitz saß ein amtsbekannter 19-Jähriger, der nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt hielt das Fahrzeug in der Blumenstraße am Fahrbahnrand. Eine Überprüfung des Kennzeichens hatte zuvor ergeben, dass dieses nicht zum angehaltenen Pkw passte.
Beim Herantreten an den Pkw konnte keine Person auf dem Fahrersitz festgestellt werden. Der zuvor gesehene Fahrer saß jetzt auf der Rücksitzbank. Auf dem Beifahrersitz saß eine 20-jährige männliche Person, eine weitere 17-jährige männliche Person saß ebenfalls auf dem Rücksitz.
Bei der Durchsuchung des Pkw wurde ein Beutel mit augenscheinlichen Betäubungsmitteln gefunden.
Da ein Drogenschnelltest bei dem 19-Jährigen positiv verlief, wurde ihm von einem Arzt Blut abgenommen.
Gegen den 19-Jährigen wurden Strafanzeigen wegen Führen eines Kfz ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Führen eines Kfz unter Einfluss berauschender Mittel geschrieben.
Weiterhin erwarten ihn und seine 17 und 20 Jahre alten Mitfahrer Strafanzeigen wegen Unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz, Diebstahl, Urkundenfälschung und nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Der Pkw, die Kennzeichen und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt.
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