Er habe ihn vor Kurzem in den Niederlanden erworben. Er war so felsenfest davon überzeugt, dass er mit den kontrollierenden Beamten nach Hause fuhr und dort nach dem Dokument suchte. Zwischenzeitlich konnte über die niederländische Polizei in Erfahrung gebracht werden, dass er dort nie einen Führerschein erworben hat. Gegen den 23jährigen wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. .

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