Bei zwei Arbeitern wurden gefälschte rumänische Identitätskarten festgestellt. Die Dokumente waren im Besitz von aus der Republik Moldawien stammenden Beschäftigten. Beide wurden wegen Verdacht des illegalen Aufenthalts und Urkundenfälschung vorläufig festgenommen und der Polizei übergeben.
"Wir überprüfen regelmäßig im Rahmen bundesweiter Schwerpunktprüfungen einzelne Branchen nach Hinweisen für Schwarzarbeit", erläutert Nicole Tödter, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen. " Wir ahnden entsprechende Verstöße gegen den Mindestlohn und gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen", so Tödter weiter. "Die Vorlage gefälschter EU-Identitätskarten stellen wir häufig fest. Hier versuchen sich Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern verbotswidrig eine Arbeitsmöglichkeit in der EU zu erschleichen." >
Aufgrund der gemachten Feststellungen werden sich weitere Prüfungen bei den Unternehmen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer .
anschließen.
Hier der gesamte Bericht des Zolls:
Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf
Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister
Am 8. Februar 2019 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je Stunde. Die Branche stand zuletzt häufiger wegen unzulässiger Arbeitsbedingungen im Pressefokus.
Bereits in den frühen Morgenstunden waren insgesamt 2.923 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit im Einsatz und haben 12.135 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen in der Branche Kurier, Express- und Paketdienstleister aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Zudem wurde der Zoll durch 222 Beschäftigte der Finanzbehörden, Ordnungsämter und der Polizei unterstützt.
Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 356 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.
Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 25 Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern. Ferner wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und ausländerrechtliche Bestimmungen eingeleitet.
In 2.143 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
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