Am Samstag, den 23. März 2019 hat der Zoll im Rahmen der zweiten bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung in Bremen Betriebe in der Innenstadt kontrolliert. Hierbei waren Friseure, Kosmetikstudios, Bäckereien, Sicherheitskräfte, Einzelhandel sowie die Aussteller einer großen Messe und Marktbezieher auf einem stadtnahen Wochenmarkt Prüfobjekte. In Bremerhaven hatten die Zöllner ein Augenmerk auf Tankstellenshops und Getränkemärkte. Im Landkreis Stade hatte man Gastronomiebetriebe auf dem Prüfstand. Insgesamt wurden mehr als 50 Beamte eingesetzt, die über 300 Beschäftigte verschiedener Unternehmen prüften.
In sechs Fällen liegen Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns vor, außerdem werden weitergehend die Aufzeichnungspflichten, die Meldungen zur Sozialversicherung und die Rechtmäßigkeit des Sozialleistungsbezugs überprüft.
Der Pass eines aserbaidschanischen Staatsangehörigen, der im Besitz eines abgelaufenen Visums für Polen war, wurde einbehalten. Es wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
"Die groß angelegte bundesweite Schwerpunktprüfung hatte präventiven Charakter und hat zugleich zu zahlreichen Feststellungen von Schwarzarbeit geführt", erläutert Nicole Tödter, stellvertretende Leitung des Hauptzollamts Bremen. "Verstöße gegen den Mindestlohn und gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen werden immer geahndet", so Tödter weiter.
Aufgrund der gemachten Feststellungen werden sich weitere Prüfungen bei den Unternehmen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer anschließen..
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