Raketen und Böller am Zoo Am Meer in Bremerhaven sind verboten.
Zum Jahreswechsel knallt es an
vielen Orten: Feuerwerk und Silvesterkracher gehören für viele Menschen
zum Jahresende dazu. Ganz ohne Einschränkungen geht es aber nicht: Nach
Mitteilung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (Amt für Arbeitsschutz
und Immissionsschutz) darf am 31. Dezember nur in der Zeit von 18 bis 24
Uhr und noch eine weitere Stunde im neuen Jahr (am 1. Januar bis 1 Uhr)
geknallt werden. Diese Bestimmung betrifft sogenannte pyrotechnische
Gegenstände der Kategorie F 2 = Silvesterfeuerwerk.
Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1/ P2). Zudem dürfen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Das Verbot gilt auch im Hafengebiet und im Umkreis von 150 Metern von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Komplett verboten sind in Bremerhaven Böller und Raketen rund um den Zoo Am Meer. Dies gilt für einen Umkreis von 150 Metern.
Zum Schutz des Luftverkehrs ist weiterhin zu beachten: Raketen dürfen nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.
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Verboten ist das Abbrennen oder Abschießen von Seenotsignalmitteln (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1/ P2). Zudem dürfen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und Kirchen grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Das Verbot gilt auch im Hafengebiet und im Umkreis von 150 Metern von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Komplett verboten sind in Bremerhaven Böller und Raketen rund um den Zoo Am Meer. Dies gilt für einen Umkreis von 150 Metern.
Zum Schutz des Luftverkehrs ist weiterhin zu beachten: Raketen dürfen nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.
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