Auf der betreffenden Straßenseite befindet sich kein Gehweg. Der hölzerne Zaun steht am Fahrbahnrand und grenzt das Gartengrundstück zur Hofeinfahrt ab. Nach der ersten Spurenauswertung, muss ein Fahrzeug gegen den Zaun gestoßen sein.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein „Kavaliersdelikt“ sondern eine Straftat. Der entstandene Schaden, der sich nach ersten Schätzungen auf etwa 300 Euro beziffert, ist von keiner Versicherung abgedeckt. Wer Hinweise zum Unfallgeschehen geben kann, wendet sich bitte an die Polizei, Telefon 953 3163.
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