Am 15. März beginnt im Land
Bremen die sogenannte Brut- und Setzzeit. Bis einschließlich 15. Juli
besteht dann eine Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft.
Daran erinnern das Umweltschutzamt und Stadtjägermeister Holger Bartels.
Im Frühjahr beginnen Brut und Aufzucht der Jungtiere. Viele Vogelarten brüten am Boden oder in Bodennähe, auf Randstreifen, an Wegesrändern und in Parks unter Hecken und Gebüschen. Aber auch Rehe und andere Wildtiere suchen die Deckung von Gehölzen oder hohem Gras und bringen dort ihren Nachwuchs zur Welt. „Um Beeinträchtigungen von Wildtieren zu vermeiden, wird an alle Hundehalter appelliert, ihre Tiere in dieser Zeit nicht unangeleint laufen zu lassen“, sagt Umweltdezernentin Dr. Susanne Benöhr-Laqueur.
„Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden“ ergänzt Stadtjägermeister Holger Bartels. Dies gelte auch für gut gehorchende Hunde, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lasse. Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Zu bedenken ist auch, dass tragende Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind.
In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet müssen Besucher zudem die jeweiligen Verordnungen beachten. „Hunde sind in den Schutzgebieten ganzjährig an der Leine zu führen“, betont Malte Wördemann, Landschaftsplaner beim Umweltschutzamt. Auch das Betreten von Flächen abseits der Wege ist zum Schutz von Pflanzen und Tieren grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung gilt im Naturschutzgebiet Luneplate sowie den Landschaftsschutzgebieten Rohrniederung und Surheide-Süd/Ahnthammsmoor.
Verstöße gegen die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit bzw. gegen die Schutzgebietsverordnungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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Im Frühjahr beginnen Brut und Aufzucht der Jungtiere. Viele Vogelarten brüten am Boden oder in Bodennähe, auf Randstreifen, an Wegesrändern und in Parks unter Hecken und Gebüschen. Aber auch Rehe und andere Wildtiere suchen die Deckung von Gehölzen oder hohem Gras und bringen dort ihren Nachwuchs zur Welt. „Um Beeinträchtigungen von Wildtieren zu vermeiden, wird an alle Hundehalter appelliert, ihre Tiere in dieser Zeit nicht unangeleint laufen zu lassen“, sagt Umweltdezernentin Dr. Susanne Benöhr-Laqueur.
„Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden“ ergänzt Stadtjägermeister Holger Bartels. Dies gelte auch für gut gehorchende Hunde, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lasse. Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Zu bedenken ist auch, dass tragende Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind.
In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet müssen Besucher zudem die jeweiligen Verordnungen beachten. „Hunde sind in den Schutzgebieten ganzjährig an der Leine zu führen“, betont Malte Wördemann, Landschaftsplaner beim Umweltschutzamt. Auch das Betreten von Flächen abseits der Wege ist zum Schutz von Pflanzen und Tieren grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung gilt im Naturschutzgebiet Luneplate sowie den Landschaftsschutzgebieten Rohrniederung und Surheide-Süd/Ahnthammsmoor.
Verstöße gegen die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit bzw. gegen die Schutzgebietsverordnungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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