Dieser besagt zusammengefasst, dass zunächst weder Flugbetrieb noch Veränderungen an den dem Flugbetrieb dienenden Anlagen zulässig sind. Stimmt auch der AERO-Club dem Vergleichsvorschlag zu, dauert der „eingefrorene Zustand“ an, bis wasserseitig bauliche Maßnahmen erfolgen, die – in den Worten des Gerichts - unmittelbar das Ziel einer durchgängigen Errichtung der Randdämme verfolgen. Parallel bemüht sich die Freie Hansestadt Bremen weiterhin um eine außergerichtliche Einigung mit dem AERO-Club.
http://www.aero-club-bhv.de/ |
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