SPD-Politiker fordert entschlossenes Handeln gegen die Armut
„Das ist ein wichtiges Signal für alle betroffenen Menschen und der
erste wichtige Schritt für absolut notwendige Reformen“, kommentiert
Selcuk Caloglu, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der
Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung die gestrige Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts. Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden,
dass die bisherige Praxis der schnellen und in Teilen weitreichenden
Kürzungen von Leistungen bei Bezieherinnen und Beziehern von
Arbeitslosengeld II (ALG II) in Teilen verfassungswidrig sind.
Das
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stelle klar, so der
SPD-Politiker, dass die Grundsicherung in ihrer bestehenden Form zu
überarbeiten sei: „Die Richter haben sehr deutlich zu verstehen gegeben,
dass sie teilen, was für viele von uns seit langem offensichtlich war:
Es gibt eine Schieflage im System, wir brauchen Korrekturen. Das Urteil
sollte nun als Initialzündung dienen, den Sozialstaat fairer und
menschenwürdiger umzugestalten“, so Caloglu.
Kürzungen,
welche zu Armut und Hoffnungslosigkeit führten, dürften nie zur Maxime
staatlichen Handels werden: „Das Grundgesetz gebietet die Achtung der
Menschenwürde und verpflichtet dazu auch den Staat. Wenn ALG II
existenzsichernd ist, sind solche Sanktionen nicht zulässig, durch die
das zugesicherte Existenzminimum unterschritten wird.
Es
sei bedauerlich, so der SPD-Sozialpolitiker, dass in die Entscheidung
nicht die Situation der unter 25-Jährigen eingeflossen sei: Diese
Personengruppe sei damit noch immer stark von Kinder- und Jugendarmut
bedroht. „In Deutschland ist trotz der langen wirtschaftlichen
Wachstumsjahre und einer faktischen Vollbeschäftigung der Anteil der
langzeitig Leistungsbeziehenden unter 25 Jahren antizyklisch um 37.000
Personen gestiegen, obwohl die Gesamtanzahl der langzeitig
Leistungsbeziehenden unter 25 Jahren im Jahr 2018 um 67.000 auf unter
700.000 gefallen ist.“
Caloglu
sagte, es seien mehr Anstrengungen erforderlich, von Armut bedrohte
Kinder und Jugendliche zu schützen, gut auszubilden und ihre Stärken zu
fördern. „Die eigene Mitwirkung bleibt aber unauflösliche Pflicht des
Leistungsbeziehenden. Wo dieser Forderung nicht nachgekommen wird,
brauchen wir faire Mittel und Wege. Es muss aber Förderung im
Vordergrund stehen und nicht die Sanktionierung in die Armut.“
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