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HARTZ 4: Bundesverfassungsgericht setzt wichtiges Reform-Signal

SPD-Politiker fordert entschlossenes Handeln gegen die Armut 

„Das ist ein wichtiges Signal für alle betroffenen Menschen und der erste wichtige Schritt für absolut notwendige Reformen“, kommentiert Selcuk Caloglu, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass die bisherige Praxis der schnellen und in Teilen weitreichenden Kürzungen von Leistungen bei Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) in Teilen verfassungswidrig sind.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stelle klar, so der SPD-Politiker, dass die Grundsicherung in ihrer bestehenden Form zu überarbeiten sei: „Die Richter haben sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass sie teilen, was für viele von uns seit langem offensichtlich war: Es gibt eine Schieflage im System, wir brauchen Korrekturen. Das Urteil sollte nun als Initialzündung dienen, den Sozialstaat fairer und menschenwürdiger umzugestalten“, so Caloglu.
Kürzungen, welche zu Armut und Hoffnungslosigkeit führten, dürften nie zur Maxime staatlichen Handels werden: „Das Grundgesetz gebietet die Achtung der Menschenwürde und verpflichtet dazu auch den Staat. Wenn ALG II existenzsichernd ist, sind solche Sanktionen nicht zulässig, durch die das zugesicherte Existenzminimum unterschritten wird.
Es sei bedauerlich, so der SPD-Sozialpolitiker, dass in die Entscheidung nicht die Situation der unter 25-Jährigen eingeflossen sei: Diese Personengruppe sei damit noch immer stark von Kinder- und Jugendarmut bedroht. „In Deutschland ist trotz der langen wirtschaftlichen Wachstumsjahre und einer faktischen Vollbeschäftigung der Anteil der langzeitig Leistungsbeziehenden unter 25 Jahren antizyklisch um 37.000 Personen gestiegen, obwohl die Gesamtanzahl der langzeitig Leistungsbeziehenden unter 25 Jahren im Jahr 2018 um 67.000 auf unter 700.000 gefallen ist.“
Caloglu sagte, es seien mehr Anstrengungen erforderlich, von Armut bedrohte Kinder und Jugendliche zu schützen, gut auszubilden und ihre Stärken zu fördern. „Die eigene Mitwirkung bleibt aber unauflösliche Pflicht des Leistungsbeziehenden. Wo dieser Forderung nicht nachgekommen wird, brauchen wir faire Mittel und Wege. Es muss aber Förderung im Vordergrund stehen und nicht die Sanktionierung in die Armut.“
 
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Es gibt eine Schieflage im System, wir brauchen Korrekturen.

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