Start des Pilotprojektes bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Bei der Bremerhavener Polizei findet ab sofort probeweise für die Dauer eines Jahres das sogenannte Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG), besser bekannt als „Taser“, als neues Einsatzmittel Verwendung. Damit soll die von vielen Polizeibeamten beschriebene Lücke zwischen Mehrzweckeinsatzstock (Schlagstock) und Reizstoffsprühgerät einerseits und der Schusswaffe andererseits geschlossen werden. Nach intensiven Diskussionen auf Landes- und auf kommunaler Ebene soll der „Taser“ nun probeweise bei der einzigen kommunalen Polizei der Bundesrepublik, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven eingesetzt werden. Das haben Bremens Innensenator Ulrich Mäurer und der Bremerhavener Polizeidezernent, Oberbürgermeister Melf Grantz vereinbart. „Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt bedauerlicherweise stetig zu. Deshalb habe ich der probeweisen Einführung des Tasers bei unserer Bremerhavener Polizei sofort zugestimmt. Diese Waffe kann ein Mittel sein, der zunehmenden Gewalt gegen unsere Polizeibeamtinnen und –beamten im Einsatzfall wirksam zu begegnen“, erklärt der Bremerhavener Oberbürgermeister. „Unserer Polizei möchte ich dadurch auch vermitteln, dass die Politik sie nicht mit ihren Problemen allein lässt.“ Der Oberbürgermeister stellt weiterhin klar, dass die Schusswaffe nach seiner Ansicht bei gewaltsamen Auseinandersetzungen immer nur das letzte Mittel der Wahl sein kann. Er ist sich sicher, dass die Bremerhavener Polizei absolut verantwortungsvoll mit dieser neuen Waffe umgehen wird. Der Bremerhavener Direktor der Ortspolizeibehörde, Harry Götze ist dankbar, dass die Polizei dieses neue Mittel zur Verfügung gestellt bekommt und umreißt das Ziel des nun beginnenden Probelaufs: „Mit dem jetzt beginnenden Probelauf als Landesprojekt soll die Frage beantwortet werden, ob das DEIG ein geeignetes Einsatzmittel für den Einsatz- und Streifendienst darstellt und welche Rahmenbedingungen hierfür erfüllt werden müssen.“ Danach werde von den politischen Gremien über die dauerhafte Einführung zu entscheiden sein.
Stromstoß macht handlungsunfähig
Beim DEIG handelt es sich um eine pistolenähnliche Waffe. Die in Bremerhaven beschafften Geräte haben einen grellen Gelbton. Sie verschießen mit Hilfe eines Treibgases Pfeilelektroden und können damit über eine gewisse Entfernung elektrische Impulse zur Immobilisierung der Zielperson übertragen. Die zwei leicht gespreizt verschossenen Elektroden sind hierbei mittels dünner Kabel mit dem DEIG verbunden und müssen beide die Zielperson treffen, damit der benötigte Stromkreis geschlossen wird und das DEIG die gewünschte Wirkung erzielt. Das ausgewählte DEIG-Modell arbeitet mit kurzen Hochspannungsimpulsen geringer Stromstärke. Die denen im menschlichen Nervensystem ähnelnden Impulse bewirken eine sensorische sowie motorische Stimulation, deren Folge die Handlungsunfähigkeit der Zielperson ist. Die Wirkung des DEIG tritt unabhängig von der körperlichen Statur und Verfassung sowie Schmerzresistenz und eventueller Betäubungsmittelindikation ein.
Geringes Gesundheitsrisiko
Obgleich durch den Einsatz eines DEIG und die gerätegesteuerten, insgesamt fünf Sekunden andauernden elektrischen Impulse in der Regel keine bleibenden Schäden bei der getroffenen Person zu erwarten sind, ist eine abschließende Einschätzung der eingetretenen, eventuell auch nachhaltigen Folgen der Impulse ohne medizinisches Fachpersonal nicht möglich. Deshalb wird in jedem Fall, neben der Erstversorgung durch die Polizeibeamten, medizinisches Fachpersonal hinzugezogen. Bislang wurde kein Fall bekannt, in welchem ein DEIG nachweislich als todesursächlich galt. Umfangreiche Untersuchungen ergaben zudem, dass das Gesamtrisiko von Herzkammerflimmern als sehr gering (unter 0,1 %) eingestuft wird, dieses aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Kein Ersatz für die Schusswaffe
DEIG werden nach dem Waffengesetz (WaffG) als Waffen eingestuft. Sie werden aufgrund der unterschiedlichen Wirkungsweise explizit von Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen abgegrenzt. Das Bremische Polizeigesetz (BremPolG) regelt in den §§ 40 ff. BremPolG unter Verweis auf das landeseigene Verwaltungsvollstreckungsgesetz (BremVwVG) die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Nach § 41 IV S. 1 BremPolG sind Distanz-Elektro-Impulsgeräte ausdrücklich als Waffen im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwangs benannt. Der Einsatz eines DEIG muss als besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Abwehr einer erheblichen Gefahr nach § 2 Nr.3 BremPolG dienen. Das DEIG kann nicht als Alternative zur Schusswaffe betrachtet werden. Es ist eine Einsatzwaffe eigener Art, unterhalb der Schwelle des Schusswaffeneinsatzes und wird von den so ausgerüsteten Einsatzkräften sichtbar entweder am Gürtel oder im Brustbereich getragen.
Nach Beendigung des Probelaufs erfolgen ein Controlling sowie eine taktische und medizinische Auswertung über die Einsätze mit dem DEIG. Sie sollen als Entscheidungsgrundlage dienen, ob Polizeibeamte des Einsatz- und Streifendienstes im Land Bremen zukünftig in größerem Umfang und dauerhaft mit diesen Waffen ausgerüstet werden sollen. den §§ 40 ff. BremPolG unter Verweis auf das landeseigene Verwaltungsvollstreckungsgesetz (BremVwVG) die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Nach § 41 IV S. 1 BremPolG sind Distanz-Elektro-Impulsgeräte ausdrücklich als Waffen im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwangs benannt. Der Einsatz eines DEIG muss als besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Abwehr einer erheblichen Gefahr nach § 2 Nr.3 BremPolG dienen. Das DEIG kann nicht als Alternative zur Schusswaffe betrachtet werden. Es ist eine Einsatzwaffe eigener Art, unterhalb der Schwelle des Schusswaffeneinsatzes und wird von den so ausgerüsteten Einsatzkräften sichtbar entweder am Gürtel oder im Brustbereich getragen.
Nach Beendigung des Probelaufs erfolgen ein Controlling sowie eine taktische und medizinische Auswertung über die Einsätze mit dem DEIG. Sie sollen als Entscheidungsgrundlage dienen, ob Polizeibeamte des Einsatz- und Streifendienstes im Land Bremen zukünftig in größerem Umfang und dauerhaft mit diesen Waffen ausgerüstet werden sollen.
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