Der Magistrat hat in seiner Sitzung am7. 3. 18 aufgrund einer von Stadtrat Jörn Hoffmann eingebrachten Vorlage die dringende Notwendigkeit zur Einführung der regelmäßigen Brandschau für seinen Bereich festgestellt.
Zur
Umsetzung ist allerdings die Änderung des Bremischen
Hilfeleistungsgesetzes notwendig. Der Senator für Inneres wird daher vom
Magistrat gebeten, die hierfür notwendige Gesetzesänderung
schnellstmöglich einzuleiten.
Brände lassen sich leider nicht völlig verhindern, aber man kann den Umfang des Schadens beeinflussen. Durch geeignete bauliche Maßnahmen können Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung des Feuers getroffen und insbesondere Möglichkeiten zur Rettung von Menschen sowie zur gezielten Brandbekämpfung geschaffen werden. Zur Vorsorge hat der Gesetzgeber Bauvorschriften erlassen, die Anordnungen über den vorbeugenden Brandschutz enthalten. Darauf weist der für die Feuerwehr zuständige Stadtrat Jörn Hoffmann hin. „Aber vorsorgende Vorschriften allein genügen nicht. Es muss sichergestellt werden, dass diese Vorschriften auch eingehalten werden“, betont der Stadtrat. Bundesweit - mit Ausnahme des Landes Bremen - haben daher sogenannte Brandschutzprüfer die gesetzliche Pflicht und das Recht, Gebäude, Anlagen und Einrichtungen im Rahmen der sog. Hauptamtlichen Brandschau in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit zu prüfen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind in den Brandschutzgesetzen der Bundesländer und den hierzu erstellten Durchführungsverordnungen enthalten.
In erster Linie werden dabei Objekte geprüft, die ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen oder in denen sich viele Menschen aufhalten bzw. erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Dazu gehören u. a. Sonderbauten, wie Schulen, Krankenhäuser, Theater, Versammlungsstätten, Warenhäuser, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie größere landwirtschaftliche Betriebe. Aber auch Wohnanlagen, insbesondere Wohnhochhäuser, können Gegenstand der Brandschau sein.
Bereits auf der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit am 06.11.2017 wurde ein Antrag zur Einführung der hauptamtlichen Brandschau auch im Land Bremen beraten und einstimmig beschlossen. Durch die Feuerwehr wurden daraufhin in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt Vorschläge für die Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes formuliert und dem Senator für Inneres mitgeteilt. Die erarbeiteten Vorschläge basieren auf den bundesweit geltenden Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren. . Diese Vorschläge werden aktuell in einer bremischen Arbeitsgruppe mit Beteiligung der senatorischen Dienststelle für Bau, Umwelt und Verkehr, der senatorischen Dienststelle für Inneres und der Feuerwehren Bremen und Bremerhaven diskutiert. Mit dem Beschluss des Magistrats möchte Stadtrat Hoffmann den verantwortlichen Landespolitikern zusätzlichen Rückenwind für die notwendigen Gesetzesänderungen erzeugen.
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Brände lassen sich leider nicht völlig verhindern, aber man kann den Umfang des Schadens beeinflussen. Durch geeignete bauliche Maßnahmen können Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung des Feuers getroffen und insbesondere Möglichkeiten zur Rettung von Menschen sowie zur gezielten Brandbekämpfung geschaffen werden. Zur Vorsorge hat der Gesetzgeber Bauvorschriften erlassen, die Anordnungen über den vorbeugenden Brandschutz enthalten. Darauf weist der für die Feuerwehr zuständige Stadtrat Jörn Hoffmann hin. „Aber vorsorgende Vorschriften allein genügen nicht. Es muss sichergestellt werden, dass diese Vorschriften auch eingehalten werden“, betont der Stadtrat. Bundesweit - mit Ausnahme des Landes Bremen - haben daher sogenannte Brandschutzprüfer die gesetzliche Pflicht und das Recht, Gebäude, Anlagen und Einrichtungen im Rahmen der sog. Hauptamtlichen Brandschau in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit zu prüfen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind in den Brandschutzgesetzen der Bundesländer und den hierzu erstellten Durchführungsverordnungen enthalten.
In erster Linie werden dabei Objekte geprüft, die ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen oder in denen sich viele Menschen aufhalten bzw. erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Dazu gehören u. a. Sonderbauten, wie Schulen, Krankenhäuser, Theater, Versammlungsstätten, Warenhäuser, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie größere landwirtschaftliche Betriebe. Aber auch Wohnanlagen, insbesondere Wohnhochhäuser, können Gegenstand der Brandschau sein.
Bereits auf der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit am 06.11.2017 wurde ein Antrag zur Einführung der hauptamtlichen Brandschau auch im Land Bremen beraten und einstimmig beschlossen. Durch die Feuerwehr wurden daraufhin in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt Vorschläge für die Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes formuliert und dem Senator für Inneres mitgeteilt. Die erarbeiteten Vorschläge basieren auf den bundesweit geltenden Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren. . Diese Vorschläge werden aktuell in einer bremischen Arbeitsgruppe mit Beteiligung der senatorischen Dienststelle für Bau, Umwelt und Verkehr, der senatorischen Dienststelle für Inneres und der Feuerwehren Bremen und Bremerhaven diskutiert. Mit dem Beschluss des Magistrats möchte Stadtrat Hoffmann den verantwortlichen Landespolitikern zusätzlichen Rückenwind für die notwendigen Gesetzesänderungen erzeugen.
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