Bei der Kontrolle der Personaldokumente fiel der italienische Führerschein des bulgarischen Fahrers auf. Bei der ersten Inaugenscheinnahme bemerkten die Beamten, dass dieser vorgezeigte Führerschein keine feststellbaren UV-Reaktionen hatte. An der Wache wurden weitere, eindeutige Fälschungsmerkmale erkannt.
Offensichtlich wurde das Dokument mit einem Tintenstrahldrucker hergestellt. Der 39-jährige Fahrer beteuerte, dass er den vorliegenden Führerschein regulär in Italien erworben habe.
Das Falsifikat wurde beschlagnahmt und Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgelegt. Einer der Beifahrer musste den Opel weiterfahren.
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