Mit heutigem Schreiben (27.03.2017) hat Bremens Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, gegenüber dem Bundesjustizministerium Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskommentaren gefordert. In der Stellungnahme der senatorischen Behörde gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden nicht weniger als sechs Problembereiche aufgeführt, bei denen Nachbesserungen notwendig sind, um effektiv gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet vorgehen zu können.
So wird in dem Schreiben kritisiert, dass Schutzlücken drohen, wenn sich das geplante Gesetz allein auf soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern beziehe, Netzwerke ohne Registrierung hiervon aber nicht erfasst würden. Für die Reichweite der diffamierenden Wirkung einer Hassstraftat komme es vor allem auf die Zahl der Nutzer an, die Inhalte ohne Registrierung ansehen könnten, wie das Beispiel Youtube zeige. Darüber hinaus fehle es in dem Gesetzentwurf an einer Vielzahl von Straftatbeständen, bei denen ein Post zu löschen sei. Namentlich werden hier unter anderem die Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 StGB), Gewaltdarstellungen (§ 131 StGB) oder die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) genannt.
Eine wesentliche Schwachstelle des Gesetzentwurfs folge daraus, dass die sozialen Netzwerke nur dann ordnungswidrig handeln, wenn diese ein generell unzureichendes Beschwerdemanagement vorhalten würden. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung seien eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld also nicht bereits dann fällig, wenn ein rechtswidriger Inhalt nicht rechtzeitig gelöscht werde. Ein unzureichendes Dokumentationswesen werde gar nicht als Ordnungswidrigkeit erfasst. Indem der Gesetzentwurf die Verhängung eines Bußgeldes von einem vorher zu durchlaufenden gerichtlichen Verfahren abhängig mache, werde das Bußgeldverfahren unnötig verkompliziert und letztlich bis zur Praxisuntauglichkeit verwässert. Erstes Ziel bei der Bekämpfung von Hasskriminalität müsse es zudem sein, denjenigen, der Hassbotschaften gepostet habe, der Strafverfolgung zuzuführen. Der Gesetzentwurf enthalte aber keine Informationspflicht der sozialen Netzwerke gegenüber den Strafver-folgungsbehörden. Ohne eine Anzeigepflicht sei die systematische Strafverfolgung von Hasskriminalität nicht sichergestellt. Schließlich kritisiert die Stellungnahme, fehle es an Ermittlungs-, Eingriffs- und Abhilfebefugnissen einer Aufsichtsbehörde gegenüber den sozialen Netzwerken.
"Ich begrüße sehr, dass der Bundesjustizminister einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem die Betreiber von sozialen Internet-Netzwerken wie Facebook für strafbare Hasskommentare stärker in die Verantwortung genommen werden. Der Gesetzentwurf ist hier aber ersichtlich nur ein erster Schritt in die richtige Richtung", so Martin Günthner. "Wir haben angekündigt, uns auf Bundesebene für ein verschärftes Vorgehen gegen Hass-kommentare einsetzen und uns eindeutig positionieren zu wollen. Genau dies tun wir mit unserer heutigen Stellungnahme. Viel zu lange haben Facebook und andere Unternehmen tatenlos mit angesehen, wie die von ihnen bereitgestellte Infrastruktur zur Verbreitung von Hass und Extremismus genutzt wird. Es kann nicht sein, dass Unternehmen mit ihren sozialen Netzwerken enorme Gewinne einfahren, sich zugleich aber bei der Bekämpfung von Hasskommentaren aus der Verantwortung stehlen", so de Bremer Senator für Justiz und Verfassung. .
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