April 8, 202508:44:02 AM


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Bremerhavener Sexualstraftäter muss weiter beschäftigt werden

Bremerhavener Sexualstraftäter muss weiter beschäftigt werden

Das Hafenunternehmen Eurogate muss einen verurteilten Bremerhavener Sexualstraftäter weiterbeschäftigen, nachdem er die Strafe abgesessen hat. Seine Kündigung hat das Bundesarbeitsgericht am heutigen Dienstag für unwirksam erklärt. Erst hätte Eurogate den Mann gegen Anfeindungen durch Kollegen in Schutz nehmen müssen, urteilten die Richter.

Ganz genau geht es um einen Bremerhavener Hafenarbeiter, der wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter  für 2Jahren 9Monaten ins Gefängnis musste. Er hatte einen Teil der Strafe verbüßt und wollte als Freigänger an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Das war aber mit seinen Kollegen nicht zu machen. Erhebliche Teile der Eurogate-Belegschaft drohten mit Streik, falls der Mann nicht entlassen werde. Eurogate gab schließlich nach.

Hier unser Bericht dazu:

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Und genau hier setzen die Bundesrichter an: Das Unternehmen hätte das unkollegiale Verhalten der anderen Mitarbeiter ahnden müssen – zum Beispiel mit der Drohung, sie abzumahnen, ihnen den Lohn zu kürzen oder ihnen zu kündigen. Denn der Beschäftigte, um den es geht, habe sich ja keiner Verletzung seines Arbeitsvertrags schuldig gemacht, so das Gericht. Schon in der Vergangenheit hatte Eurogate zweimal vergeblich versucht, dem Mann zu kündigen. Erfolg, wenn auch nur vorübergehend, hatte das Unternehmen vor dem Bremer Landesarbeits-Gericht erst mit dem dritten Anlauf. Aber auch dieser ist nun gescheitert.

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