Bremerhavener Sexualstraftäter muss weiter beschäftigt werden
Das Hafenunternehmen Eurogate muss einen verurteilten Bremerhavener
Sexualstraftäter weiterbeschäftigen, nachdem er die Strafe abgesessen
hat. Seine Kündigung hat das Bundesarbeitsgericht am heutigen Dienstag für
unwirksam erklärt. Erst hätte Eurogate den Mann gegen Anfeindungen durch
Kollegen in Schutz nehmen müssen, urteilten die Richter.
Ganz genau geht es um einen Bremerhavener Hafenarbeiter, der wegen des sexuellen
Missbrauchs seiner Stieftochter für 2Jahren 9Monaten ins Gefängnis musste. Er hatte einen
Teil der Strafe verbüßt und wollte als Freigänger an seinen Arbeitsplatz
zurückkehren. Das war aber mit seinen Kollegen nicht zu machen.
Erhebliche Teile der Eurogate-Belegschaft drohten mit Streik, falls der
Mann nicht entlassen werde. Eurogate gab schließlich nach.
Kommentar veröffentlichen