OB Grantz startet Initiative mit Sozialamt, Arbeitsagentur und Jobcenter
"Es ist nicht hinnehmbar, dass in Bremerhaven Missbrauch von
Sozialleistungen stattfindet. Wir können und werden dem
ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen einen Riegel vorschieben",
sagte Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) nach einer gemeinsamen
Sitzung mit dem Geschäftsführer der Arbeitsagentur Bremen/Bremerhaven,
Dr. Götz von Einem, dem Geschäftsführer des Jobcenters Bremerhaven,
Friedrich-Wilhelm Gruhl, und Sozialstadtrat Klaus Rosche (SPD).
Zusammen wollen sie in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Zoll dafür sorgen, dass auch ein Missbrauch von Sozialleistungen durch zugewanderte EU-Bürgerinnen und Bürger in der Seestadt aufgedeckt, verfolgt und bestraft wird. „Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass Sozialleistungen in Bremerhaven durch organisierten Zuzug in die Stadt in Verbindung mit fingierten Arbeitsverträgen erschlichen werden. Dazu werden wir konzentriert sowohl gegen die Verantwortlichen als auch die Nutznießer vorgehen. Das sage ich hier in aller Deutlichkeit“, betonte OB Grantz.
Aufgefallen waren in letzter Zeit sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch im Jobcenter Bremerhaven eine größere Anzahl von Arbeitsverträgen, die einheitlich ausgestaltet waren. Das Jobcenter geht davon aus, dass diese Arbeitsverhältnisse nicht existent sind, sondern für den Bezug von Arbeitslosengeld II abgeschlossen wurden. Auch die Überprüfung von eingereichten Rechnungen durch Selbstständige legt durch ihre Einheitlichkeit den Missbrauchsverdacht der Scheinselbständigkeit nah. „Wir decken diese Vorgehensweise mit verstärkten Meldekontrollen, der gezielten Überprüfung von Arbeitsverhältnissen in Firmen sowie von selbstständiger Tätigkeit auf“, erklärten Dr. Götz von Einem und Friedrich-Wilhelm Gruhl.
Gleichzeitig beschloss die Arbeitsgruppe auch, in solchen Fällen das Freizügigkeitsrecht einzuschränken. „So ist das Freizügigkeitsrecht beispielsweise nicht mehr gegeben, wenn nach dreimonatigem Aufenthalt keine Arbeitnehmerschaft nachgewiesen werden kann. Auch können EU-Bürgerinnen und Bürger ihr Freizügigkeitsrecht verlieren, wenn sie über falsche Dokumente ein Arbeitsverhältnis vortäuschen oder einen tatsächlich nicht existierenden Wohnsitz, um Sozialleistungen zu erhalten. Dies führt schlussendlich zu Ausweisungen“, erläuterte Sozialstadtrat Klaus Rosche.
„Wir sind uns bewusst, dass dieser Missbrauch von Sozialleistungen ein System hat, an dem Firmen beteiligt sind, die von der Vergabe nicht existierender Arbeitsverträge finanziell profitieren. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität, die entsprechend durch die Kriminalpolizei verfolgt wird. Wir sind fest entschlossen, gemeinsam und gezielt gegen den Sozialmissbrauch in unserer Stadt vorzugehen“, so OB Grantz abschließend.
Zusammen wollen sie in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Zoll dafür sorgen, dass auch ein Missbrauch von Sozialleistungen durch zugewanderte EU-Bürgerinnen und Bürger in der Seestadt aufgedeckt, verfolgt und bestraft wird. „Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass Sozialleistungen in Bremerhaven durch organisierten Zuzug in die Stadt in Verbindung mit fingierten Arbeitsverträgen erschlichen werden. Dazu werden wir konzentriert sowohl gegen die Verantwortlichen als auch die Nutznießer vorgehen. Das sage ich hier in aller Deutlichkeit“, betonte OB Grantz.
Aufgefallen waren in letzter Zeit sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch im Jobcenter Bremerhaven eine größere Anzahl von Arbeitsverträgen, die einheitlich ausgestaltet waren. Das Jobcenter geht davon aus, dass diese Arbeitsverhältnisse nicht existent sind, sondern für den Bezug von Arbeitslosengeld II abgeschlossen wurden. Auch die Überprüfung von eingereichten Rechnungen durch Selbstständige legt durch ihre Einheitlichkeit den Missbrauchsverdacht der Scheinselbständigkeit nah. „Wir decken diese Vorgehensweise mit verstärkten Meldekontrollen, der gezielten Überprüfung von Arbeitsverhältnissen in Firmen sowie von selbstständiger Tätigkeit auf“, erklärten Dr. Götz von Einem und Friedrich-Wilhelm Gruhl.
Gleichzeitig beschloss die Arbeitsgruppe auch, in solchen Fällen das Freizügigkeitsrecht einzuschränken. „So ist das Freizügigkeitsrecht beispielsweise nicht mehr gegeben, wenn nach dreimonatigem Aufenthalt keine Arbeitnehmerschaft nachgewiesen werden kann. Auch können EU-Bürgerinnen und Bürger ihr Freizügigkeitsrecht verlieren, wenn sie über falsche Dokumente ein Arbeitsverhältnis vortäuschen oder einen tatsächlich nicht existierenden Wohnsitz, um Sozialleistungen zu erhalten. Dies führt schlussendlich zu Ausweisungen“, erläuterte Sozialstadtrat Klaus Rosche.
„Wir sind uns bewusst, dass dieser Missbrauch von Sozialleistungen ein System hat, an dem Firmen beteiligt sind, die von der Vergabe nicht existierender Arbeitsverträge finanziell profitieren. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität, die entsprechend durch die Kriminalpolizei verfolgt wird. Wir sind fest entschlossen, gemeinsam und gezielt gegen den Sozialmissbrauch in unserer Stadt vorzugehen“, so OB Grantz abschließend.
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