Das Zollfahndungsamt Hamburg übernahm zuständigkeitshalber die Ermittlungen. Schnell war klar, dass es sich bei der Waffe nicht um eine Attrappe, sondern um ein funktionsfähiges Browning-Maschinengewehr, Kaliber .50, handelte, also um eine Kriegswaffe.
Bestimmt waren das Fahrzeug und das Maschinengewehr für eine Firma vor den Toren Hamburgs, die das Fahrzeug in ihrem Schauraum ausstellen wollte. Käufer war ein deutscher Staatsbürger.
Aufgrund des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wurden auf Anordnung des Amtsgerichts Bremen mehrere Privatwohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Durch die Ermittler konnten umfangreiche Beweismittel, auch in elektronischer Form, sichergestellt werden.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg am Dienstsitz Bremerhaven dauern an. .
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