Die Haushaltssperre bedeutet, dass nur noch gesetzlich und vertraglich notwendige Ausgaben getätigt werden dürfen. Neueinstellungen von Personal sind nun ebenso nicht mehr möglich, außer dass sie schon vorher beschlossen wurden. Die Regelungen der Haushaltssperre gelten auch für städtische Wirtschaftsbetriebe und städtische Unternehmen, wenn sie städtische Haushaltsmittel bekommen. Zugleich hat der Magistrat beschlossen, für den noch aufzustellenden Doppelhaushalt 2016/2017 die Einnahmen zu verbessern, indem die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuern erhöht und den Sätzen in der Stadt Bremen angeglichen werden.
Der Magistrat ist der Auffassung, dass ohne Einnahmeverbesserungen Haushaltsdefizite 2016/17 nicht zu vermeiden gewesen wären. Bei der Gewerbesteuer soll der Hebesatz von derzeit 435 v. H. auf 460 v. H. angehoben werden, was nach Berechnungen der Kämmerei Mehreinnahmen von 2,82 Mio. Euro jährlich bringe. Die Erhöhung der seit 1982 unverändert geltenden Grundsteuer A von 220 v. H. auf 250 v. H. soll Mehreinnahmen von 3,4 Mio. Euro bewirken. Mit 5,23 Mio. Euro mehr rechnet die Kämmerei durch die Erhöhung des seit 1998 geltenden Satzes der Grundsteuer B von 530 v. H. auf 645 v. H.
Damit die nun vom Magistrat beschlossenen Sätze von Anfang an für das neue Haushaltsjahr wirksam werden, soll die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung ein entsprechendes Ortsgesetzt verabschieden, das dann am 1. Januar 2016 in Kraft tritt.
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