Im Fall der Umsetzung einer Abteilungsleiterin, der nun vor dem
Verwaltungsgericht Bremen (VG) entschieden wurde, wird
Oberbürgermeister Melf Grantz als oberster Dienstherr eine weitere
gerichtliche Klärung anstreben und gegen das Urteil des VG in Berufung
gehen.
Grantz weist darauf hin, dass die gleiche Kammer des VG in einem einstweiligen Beschluss vom 20. März 2014 in einer 15-seitigen Begründung die Umsetzung der Abteilungsleiterin als nicht zu beanstanden eingeschätzt hat. Wörtlich haben die drei mit dem Fall befassten Richter festgestellt: „Die Umsetzung stellt sich insbesondere nicht als ‚verkappte Disziplinarmaßnahme’ dar.“ Damit wird von dem Gericht ein Zusammenhang zwischen dem Hinweis auf einen Korruptionsverdacht, den die Abteilungsleiterin gegeben hat und ihrer Umsetzung deutlich zurückgewiesen. Nach den Umständen des Einzelfalles und den Erfahrungen in der Vergangenheit war die Umsetzung auch im Übrigen nicht ermessensfehlerhaft. Dass nun ein Einzelrichter zum gegenteiligen Schluss gekommen ist, muss rechtlich geklärt werden“, betont Oberbürgermeister Grantz. Deshalb wolle er in Berufung gehen, um die Umsetzung vom Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Im Übrigen, so der Oberbürgermeister, war er in die Entscheidung zur Umsetzung nicht involviert. Der Ausgang der gegen Mitarbeiter anhängigen Strafermittlungserfahren wegen des Korruptionsverdachts bleibt abzuwarten.
Grantz weist darauf hin, dass die gleiche Kammer des VG in einem einstweiligen Beschluss vom 20. März 2014 in einer 15-seitigen Begründung die Umsetzung der Abteilungsleiterin als nicht zu beanstanden eingeschätzt hat. Wörtlich haben die drei mit dem Fall befassten Richter festgestellt: „Die Umsetzung stellt sich insbesondere nicht als ‚verkappte Disziplinarmaßnahme’ dar.“ Damit wird von dem Gericht ein Zusammenhang zwischen dem Hinweis auf einen Korruptionsverdacht, den die Abteilungsleiterin gegeben hat und ihrer Umsetzung deutlich zurückgewiesen. Nach den Umständen des Einzelfalles und den Erfahrungen in der Vergangenheit war die Umsetzung auch im Übrigen nicht ermessensfehlerhaft. Dass nun ein Einzelrichter zum gegenteiligen Schluss gekommen ist, muss rechtlich geklärt werden“, betont Oberbürgermeister Grantz. Deshalb wolle er in Berufung gehen, um die Umsetzung vom Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Im Übrigen, so der Oberbürgermeister, war er in die Entscheidung zur Umsetzung nicht involviert. Der Ausgang der gegen Mitarbeiter anhängigen Strafermittlungserfahren wegen des Korruptionsverdachts bleibt abzuwarten.
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