Als Umweltermittler der
Wasserschutzpolizei am Donnerstag den Maschinenraum eines in Bremerhaven
liegenden Hochseeschleppers kontrollierten, stellten sie fest, dass das
Schiff trotz bereits längerer Liegezeit im Hafen Kraftstoffe mit einem
erhöhten Schwefelanteil verbrennt. Der zulässige Grenzwert an einem
Liegeplatz im Hafen liegt jedoch bei höchstens 0,1 Prozent und dient der
Verringerung der Schadstoffbelastung der Luft durch Schiffsabgase.
Gegen den deutschen Kapitän des 49 Meter langen Schleppers wurde eine Anzeige gefertigt.
Der Fehler an Bord des unter der Flagge von Antigua fahrenden Schiffes konnte durch Umstellung der Stromversorgung mittels Landanschluss behoben und somit der vorgeschriebene Grenzwert wieder eingehalten werden.Beispielbild
Gegen den deutschen Kapitän des 49 Meter langen Schleppers wurde eine Anzeige gefertigt.
Der Fehler an Bord des unter der Flagge von Antigua fahrenden Schiffes konnte durch Umstellung der Stromversorgung mittels Landanschluss behoben und somit der vorgeschriebene Grenzwert wieder eingehalten werden.Beispielbild
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