Gefahrgutkontrolle der Wasserschutzpolizei führte zu Beanstandungen
Heute Vormittag kontrollierten Beamte der Gefahrgutabteilung der Wasserschutzpolizei ein unter der Flagge von Liberia fahrendes Containerschiff. Während der Gefahrgutkontrolle wurde insbesondere die Einhaltung der internationalen Stau- und Trennvorschriften kontrolliert.
Diese Vorschriften schreiben der Schiffsführung unter anderem vor, dass bestimmte Gefahrgutcontainer nur dann unter Deck geladen werden dürfen, wenn die geforderten Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Im vorliegenden Fall hatte die Schiffsführung nicht dafür gesorgt, dass entsprechende Prüfgeräte - welche dem Schutz der Besatzungsmitglieder dienen - an Bord des 294 Meter langen Containerschiffes vorhanden waren.
Nach Rücksprache mit dem Hafenamt wurde ein betroffener Container aus dem Unterraum an Deck des Schiffes verladen. 40 Containerbewegungen waren dazu an Bord notwendig. Zu einer Auslaufverzögerung aus dem Hafen von Bremerhaven kam es aber nicht.
Der 58 Jahre alte deutsche Kapitän wurde mit einem Verwarnungsgeld belegt.
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