Bei einer Kontrolle eines polnischen Binnenschiffes im
Fischereihafen durch Beamte der Wasserschutzpolizei in Bremerhaven
wurden gestern diverse Verstöße gegen einschlägige Bestimmungen
festgestellt. Die Wasserschutzpolizei zog daraufhin hohe
Sicherheitsleistungen ein. Im ersten Fall lag keine erforderliche
gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung zum Befahren von Wasserstraßen
der Zone 2 - See vor. In Absprache mit der zuständigen GWuS
(Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) wurde gegen den
Schiffsführer am Vormittag eine Anzeige gefertigt und eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 228,50 Euro eingezogen.
Am Nachmittag unterstützten die Wasserschützer in Bremerhaven einen Kontrolleur des Hafenamtes auf einem an der Stromkaje liegenden Containerfrachter (Flagge: LI; Heimathafen: Monrovia; Länge: 333 m; Breite: 43 m). Der für die Stromerzeugung laufende Dieselgenerator wurde mit Kraftstoff betrieben, der einen zu hohen Anteil an Schwefel enthielt. Er betrug 0,2321 Prozent statt der aus Umweltschutzgründen erlaubten 0,1 Prozent. Mit der zuständigen Hafenbehörde wurde gegen den Leitenden Schiffsingenieur Anzeige erstattet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700 Euro einbehalten.
Am Nachmittag unterstützten die Wasserschützer in Bremerhaven einen Kontrolleur des Hafenamtes auf einem an der Stromkaje liegenden Containerfrachter (Flagge: LI; Heimathafen: Monrovia; Länge: 333 m; Breite: 43 m). Der für die Stromerzeugung laufende Dieselgenerator wurde mit Kraftstoff betrieben, der einen zu hohen Anteil an Schwefel enthielt. Er betrug 0,2321 Prozent statt der aus Umweltschutzgründen erlaubten 0,1 Prozent. Mit der zuständigen Hafenbehörde wurde gegen den Leitenden Schiffsingenieur Anzeige erstattet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.700 Euro einbehalten.
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