Am Nachmittag des 03.01.2019 kauften 3 Schüler Spielzeug im Wert von unter 10.- Euro in einem Warenhaus in der Bremerhavener City ein und bezahlten die Ware an der Kasse ‚kontaktlos‘ mit einer Debitkarte. Danach gingen die Jugendlichen aus dem Laden. Als sie einige Zeit später, gegen 15.00 Uhr, erneut in das Geschäft kamen und Spielwaren mit einem höheren Gesamtwert bezahlen wollten, wurde die Kassiererin skeptisch und kontrollierte die vorgelegte Bank-Karte. Sie war ausgestellt auf eine Frau, die nicht zu den Jungen passte und die Polizei wurde verständigt. Die Schüler im Alter von 13- bis 17 Jahren gaben an, sie hätten die Karte in Geestemünde gefunden. Die Polizei ermittelt wegen Betrug und Unterschlagung.
Hinter NFC (Near Field Communication) steckt ein Übertragungsstandard, der bei modernen Smartphones zur Grundausstattung gehört. Er dient dem kontaktlosen Austausch von Daten auf kurze Distanz, in der Regel maximal vier Zentimeter. Damit kann man zum Beispiel mit einem Handy oder einer Bank-Karte kontaktlos bezahlen. Wenn die Kasse des Händlers mit dem Funkstandard ausgestattet ist, brauchen Kunden zum Bezahlen über NFC die Karten oder das Handy lediglich an das Kassenterminal halten. Sie müssen die Karten weder aus der Hand geben noch in ein Lesegerät stecken.
Neue Kreditkarten und Girocards sind mit NFC ausgestattet. Damit können Kunden bezahlen, ohne die Karte aus der Hand geben zu müssen. Je nach Bank sind 25.- bis 50.- Euro möglich.
Diese Technik birgt allerdings auch Risiken. So ist es möglich, Daten von den NFC-Karten über ein Smartphone auszulesen und missbräuchlich zu verwenden. Falls eine Karte gestohlen wird, können die Täter damit kleine Summen ausgeben, bis die Karte gesperrt ist, da weder PIN noch Unterschrift fürs Bezahlen erforderlich sind..
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