Am 11. und 12. September 2018 haben insgesamt rund 6.000
Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
(FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft.
Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500
Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch.
Das Hauptzollamt Bremen war in seinem Bezirk mit über 100
Einsatzkräften an den Prüfungen beteiligt. Dabei wurden fast 800
Personen befragt und über 80 Geschäftsunterlagen geprüft. In über 100
Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen notwendig.
Ermittlungsverfahren sind durch das Hauptzollamt Bremen zum jetzigen
Zeitpunkt nicht eingeleitet worden.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit
2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte
prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.
Bundesweit hat der Zoll insgesamt 351 Ermittlungsverfahren
eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen
gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter
anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
Leistungsmissbrauch.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich.
Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf
Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den
unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Informationen zum Bezirk:
Der Bezirk des Hauptzollamts Bremen umfasst die Städte Bremen,
Bremerhaven und Delmenhorst sowie die Landkreise Cuxhaven, Stade,
Osterholz-Scharmbeck und Rotenburg/Wümme.
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