Auf der Facebook-Seite des Bremerhavener Politikers Jan Timke, Bremer Abgeordnete der Bürgerschaftsgruppe "Bürger in Wut", waren am Mittwoch Bilder des Haftbefehls aufgetaucht, der nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz erlassen worden war. Daraufhin durchsuchten Ermittler am Mittwochabend die Privaträume von Timke in Bremerhaven und stellten Handy, Tablet und PC sicher.
Der Haftbefehl enthält die Namen des Opfers und der beiden Tatverdächtigen aus Chemnitz. Der Bremerhavener sitzt für die "Bürger in Wut" in der Bürgerschaft.Timke ist Bundespolizist und die Bürgerschaftsgruppe "Bürger in Wut" gilt als rechtspopulistisch.
Sein Dienstverhältnis ruht, solange er in der Bürgerschaft sitzt. Die Veröffentlichung eines Haftbefehls ist strafbar und kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Timke bestätigte heute um 15.30Uhr in einer Pressekonferenz, dass die Polizei am Mittwochabend um 21:20 Uhr bei ihm in Bremerhaven eine Hausdurchsuchung durchgeführt hat und seinen Laptop, sein Tablet und sein Handy beschlagnahmt hat. Auch gibt er zu, dass die Bilder des Haftbefehls auf einem seiner Accounts zu sehen war. Er habe den Haftbefehl aber nicht veröffentlicht, sondern nur auf Facebook übernommen.
Timke betonte aber, nicht Urheber dieses Leaks zu sein.
Urheber des veröffentlichten Haftbeefehls war ein Dresdner Justizvollzugsbediensteter, welcher sich am Mittwoch nach einigen Hausdurchsuchungen gestellt hatte und suspendiert wurde.Zudem griff Timke Bremens Justizsenator Martin Günthner (SPD) scharf an. Es stelle sich die Frage, ob die Hausdurchsuchung unverhältnismäßig gewesen sei.
Günthner nimmt Stellung zu Anschuldigungen
Vorwurf des Abgeordneten Timke der politisch motivierten Durchsuchung entbehrt jeder Grundlage
Justizsenator
Martin Günthner weist Vorwürfe des Abgeordneten der Bremischen
Bürgerschaft Jan Timke, es könne sich bei der in seiner Wohnung am
gestrigen Abend (29.08.2018) durchgeführten Hausdurchsuchung um ein
politisch motiviertes Vorgehen handeln, entschieden zurück. „Herr Timke
gibt sich gerne als ein Law-and-Order-Politiker der harten Sorte. Nun,
da die Staatsanwaltschaft Bremen gegen ihn ermittelt, fällt ihm nichts
weiter ein, als auf eine politische Kampagne zu verweisen. Das spricht
Bände und ist unterste Schublade. Angesichts der laufenden Ermittlungen
gegen ihn täte Herr Timke gut daran, vor der eigenen Türe zu kehren. Der
Vorwurf der politisch gesteuerten Staatsanwaltschaft ist abstrus und
abwegig und gehören in das Lehrbuch des politischen Ablenkungsmanövers“,
so der Justizsenator.
Die Staatsanwaltschaft Bremen war am gestrigen Nachmittag von Pressevertretern darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass Jan Timke auf seinem öffentlichen und für jedermann einsehbaren Facebook-Account unter seinem Namen einen Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.08.2018 wegen Totschlags gepostet hatte. Da das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, steht der Verdacht der Straftat nach § 353d Nr. 3 StGB im Raum (verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen).
Die Staatsanwaltschaft Bremen leitete daraufhin unverzüglich ein Ermittlungsverfahren ein und beantragte beim Amtsgericht Bremen einen Durchsuchungsbeschluss, der in der Folge erlassen wurde. Gestern Abend kam es daraufhin zur Durchsuchung in der Wohnung des Abgeordneten in Bremerhaven. Anschließend wurde das Justizressort hierüber in Kenntnis gesetzt. Weisungen des Justizressorts oder des Justizsenators wurden zu keiner Zeit erteilt.
Gleichwohl erhebt der Abgeordnete den Vorwurf, die Ermittlungen gegen ihn und die Hausdurchsuchungen könnten "politisch motiviert" gewesen sein. Da der Justizsenator ein Weisungsrecht gegenüber der Bremer Staatsanwaltschaft habe, sei es nicht auszuschließen, dass die Hausdurchsuchung den Zweck verfolge, einen unliebsamen Politiker wenige Monate vor der Wahl in Bremen öffentlich zu diskreditieren.
„Die Unterstellung einer politischen Kampagne, weil die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig ist, ist eine Unverschämtheit für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Sobald es einmal gegen ihn geht, scheint Herr Timke nicht mehr viel von „Law-and-Order“ zu halten. Hier zeigt sich die hässliche Fratze des Populismus‘“, so Martin Günthner.
Die Staatsanwaltschaft Bremen war am gestrigen Nachmittag von Pressevertretern darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass Jan Timke auf seinem öffentlichen und für jedermann einsehbaren Facebook-Account unter seinem Namen einen Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.08.2018 wegen Totschlags gepostet hatte. Da das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, steht der Verdacht der Straftat nach § 353d Nr. 3 StGB im Raum (verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen).
Die Staatsanwaltschaft Bremen leitete daraufhin unverzüglich ein Ermittlungsverfahren ein und beantragte beim Amtsgericht Bremen einen Durchsuchungsbeschluss, der in der Folge erlassen wurde. Gestern Abend kam es daraufhin zur Durchsuchung in der Wohnung des Abgeordneten in Bremerhaven. Anschließend wurde das Justizressort hierüber in Kenntnis gesetzt. Weisungen des Justizressorts oder des Justizsenators wurden zu keiner Zeit erteilt.
Gleichwohl erhebt der Abgeordnete den Vorwurf, die Ermittlungen gegen ihn und die Hausdurchsuchungen könnten "politisch motiviert" gewesen sein. Da der Justizsenator ein Weisungsrecht gegenüber der Bremer Staatsanwaltschaft habe, sei es nicht auszuschließen, dass die Hausdurchsuchung den Zweck verfolge, einen unliebsamen Politiker wenige Monate vor der Wahl in Bremen öffentlich zu diskreditieren.
„Die Unterstellung einer politischen Kampagne, weil die Staatsanwaltschaft weisungsabhängig ist, ist eine Unverschämtheit für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Sobald es einmal gegen ihn geht, scheint Herr Timke nicht mehr viel von „Law-and-Order“ zu halten. Hier zeigt sich die hässliche Fratze des Populismus‘“, so Martin Günthner.
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