Beispielbild:Pixabay |
Doch die Frau öffnete die Wohnungstür nicht. Die Polizei musste helfen. Auch die Beamten klingelten und klopften zunächst erfolglos an der Tür. Dann wurden sie deutlicher und die anwesende Hundehalterin öffnete die Tür.
Die 23-Jährige erklärte zunächst, sie hätte gar keinen Hund und verweigerte die Angabe ihrer Personalien. Die Angelegenheit konnte schnell geklärt werden. Die Frau äußerte, dass sie angeblich Angst vor ihrem Hund bekommen hätte und ihn daher ausgesetzt habe. Sie wollte den kleinen Spitz nicht wiederhaben und sie vermittelte den Eindruck, als wäre es ihr egal, was mit dem Hund passiert.
Die Polizei brachte den Hund in das Tierheim und fertigte eine Strafanzeige gemäß §3(3) TierschG: Aussetzen von Tieren.
.
Kommentar veröffentlichen