Auch in diesem Jahr werden Alkohol-Testkäufe zur Überwachung
des Jugend-Schutzgesetzes in der Öffentlichkeit in Bremerhaven
durchgeführt.
Am 15.06.2018 fanden in Bremerhaven 33 Alkoholtestkäufe durch Jugendliche in Begleitung der Polizei statt. In 3 Fällen gaben die Verkäufer und Verkäuferinnen die Spirituosen ungeprüft an die Jugendlichen aus. Das zog empfindliche Anzeigen nach sich. In 30 Fällen kam es jedoch nicht zum Verkauf an Jugendliche. Das Aktionsbündnis aus Bürger- und Ordnungsamt und Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist mit dem Ergebnis zufrieden. Insgesamt ist ein Trend zum Positiven erkennbar.
Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist es untersagt, Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Für einen Verkäufer oder eine Verkäuferin bedeutet dies in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro. Das Unternehmen wird mit 2000 Euro zur Kasse gebeten.
Die 16 und 17 Jahre alten Akteure waren im gesamten Stadtgebiet mit ihren Begleitern unterwegs. Von Kiosken über Tankstellen bis hin zu Discountern. Bei den jetzigen Kontrollen zeigte sich erneut der erfreuliche Trend, dass in der Regel nach dem Ausweis der jungen Testkäufer gefragt wurde. An den Kassen sind oft Berechnungstabellen oder elektronische Systeme zur Ermittlung des tatsächlichen Alters der jungen Käufer vorhanden. Im Bedarfsfall wurde die Geschäfte vom Bürger- und Ordnungsamt mit ‚Alterskontrollscheiben‘ ausgestattet.
Alles Schikane
Etwas Aufregung gab es in Leherheide. In einem Kiosk wurde bei dem allein anwesenden Verkäufer ein leichter Alkoholeinfluss festgestellt. Nachdem der Mann seine ‚Prüfung‘ nicht bestanden hatte, pöbelte er die Schüler und Kriminalbeamten laut an.
Die Kooperationspartner sind davon überzeugt, dass die Kontrollen zum Ergebnis haben, dass die Abgabe von Alkohol an Jugendliche im Bereich des Einzelhandels deutlich verringert wird. Das Aktionsbündnis wird die Testkäufe noch in diesem Jahr fortsetzen.
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Am 15.06.2018 fanden in Bremerhaven 33 Alkoholtestkäufe durch Jugendliche in Begleitung der Polizei statt. In 3 Fällen gaben die Verkäufer und Verkäuferinnen die Spirituosen ungeprüft an die Jugendlichen aus. Das zog empfindliche Anzeigen nach sich. In 30 Fällen kam es jedoch nicht zum Verkauf an Jugendliche. Das Aktionsbündnis aus Bürger- und Ordnungsamt und Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist mit dem Ergebnis zufrieden. Insgesamt ist ein Trend zum Positiven erkennbar.
Nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist es untersagt, Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abzugeben. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Für einen Verkäufer oder eine Verkäuferin bedeutet dies in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro. Das Unternehmen wird mit 2000 Euro zur Kasse gebeten.
Die 16 und 17 Jahre alten Akteure waren im gesamten Stadtgebiet mit ihren Begleitern unterwegs. Von Kiosken über Tankstellen bis hin zu Discountern. Bei den jetzigen Kontrollen zeigte sich erneut der erfreuliche Trend, dass in der Regel nach dem Ausweis der jungen Testkäufer gefragt wurde. An den Kassen sind oft Berechnungstabellen oder elektronische Systeme zur Ermittlung des tatsächlichen Alters der jungen Käufer vorhanden. Im Bedarfsfall wurde die Geschäfte vom Bürger- und Ordnungsamt mit ‚Alterskontrollscheiben‘ ausgestattet.
Alles Schikane
Etwas Aufregung gab es in Leherheide. In einem Kiosk wurde bei dem allein anwesenden Verkäufer ein leichter Alkoholeinfluss festgestellt. Nachdem der Mann seine ‚Prüfung‘ nicht bestanden hatte, pöbelte er die Schüler und Kriminalbeamten laut an.
Die Kooperationspartner sind davon überzeugt, dass die Kontrollen zum Ergebnis haben, dass die Abgabe von Alkohol an Jugendliche im Bereich des Einzelhandels deutlich verringert wird. Das Aktionsbündnis wird die Testkäufe noch in diesem Jahr fortsetzen.
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