Am späten Montagabend, 16. April, gegen 23.45 Uhr, fiel einer
Polizeistreife ein Schwertransport mit Ãœberbreite auf der Cherbourger
Straße auf.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass eine Ausnahmegenehmigung für den Transport vorlag, aber die Auflage der Polizeibegleitung nicht erfüllt worden war.
Da die Firma bereits am vergangenen Freitag unangemeldet unterwegs war und eindringlich über die Vorgehensweise der Schwertransportbegleitung durch die Polizei informiert worden war, wurde ein vorsätzliches Handeln unterstellt und das Bußgeld aus diesem Grund verdoppelt.
.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass eine Ausnahmegenehmigung für den Transport vorlag, aber die Auflage der Polizeibegleitung nicht erfüllt worden war.
Da die Firma bereits am vergangenen Freitag unangemeldet unterwegs war und eindringlich über die Vorgehensweise der Schwertransportbegleitung durch die Polizei informiert worden war, wurde ein vorsätzliches Handeln unterstellt und das Bußgeld aus diesem Grund verdoppelt.
Kommentar veröffentlichen