Ein 17 Jahre alter Jugendlicher konnte nach einem Diebstahl in
einer Arztpraxis als Tatverdächtiger ermittelt werden. Seine Beute wurde
in einem Ankaufgeschäft in Bargeld umgesetzt.
Der Fall ereignete sich am Mittwochnachmittag und wurde am Donnerstag der Polizei gemeldet. Demnach wurde in einer Arztpraxis in der Innenstadt am Mittwochnachmittag ein iPad gestohlen. Als man sich in der Praxis noch Gedanken machte, wer eventuell für den Diebstahl in Betracht käme, meldete sich ein Zeuge in der Praxis. Der Zeuge ist Inhaber eines Ankaufgeschäftes und teilte mit, dass er vermutlich ein Gerät aus der Arztpraxis angekauft hätte. Dabei kamen ihm anschließend Zweifel darüber, ob der Verkäufer tatsächlich der rechtmäßige Besitzer war. Als der Ankäufer nämlich das iPad genauer unter die Lupe nahm, entdeckte er Hinweise, dass das iPad aus der Praxis stammen könnte. Jetzt erfuhr er von dem kurz zuvor begangenen Diebstahl. Schnurstracks machte sich der Geschäftsmann auf den Weg und brachte den Computer zurück. Froh darüber, die gestohlene Beute zurückerhalten zu haben, wurde ihm von der Praxis der Geldbetrag ersetzt, den er für den Ankauf ausgegeben hatte. Darüber hinaus ergaben die Recherchen der Zahnarztpraxis hinsichtlich des Diebes einen konkreten Hinweis auf den 17-Jährigen. Der war dort zur Tatzeit angemeldeter Patient. Die Ermittlungen dauern an.
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Der Fall ereignete sich am Mittwochnachmittag und wurde am Donnerstag der Polizei gemeldet. Demnach wurde in einer Arztpraxis in der Innenstadt am Mittwochnachmittag ein iPad gestohlen. Als man sich in der Praxis noch Gedanken machte, wer eventuell für den Diebstahl in Betracht käme, meldete sich ein Zeuge in der Praxis. Der Zeuge ist Inhaber eines Ankaufgeschäftes und teilte mit, dass er vermutlich ein Gerät aus der Arztpraxis angekauft hätte. Dabei kamen ihm anschließend Zweifel darüber, ob der Verkäufer tatsächlich der rechtmäßige Besitzer war. Als der Ankäufer nämlich das iPad genauer unter die Lupe nahm, entdeckte er Hinweise, dass das iPad aus der Praxis stammen könnte. Jetzt erfuhr er von dem kurz zuvor begangenen Diebstahl. Schnurstracks machte sich der Geschäftsmann auf den Weg und brachte den Computer zurück. Froh darüber, die gestohlene Beute zurückerhalten zu haben, wurde ihm von der Praxis der Geldbetrag ersetzt, den er für den Ankauf ausgegeben hatte. Darüber hinaus ergaben die Recherchen der Zahnarztpraxis hinsichtlich des Diebes einen konkreten Hinweis auf den 17-Jährigen. Der war dort zur Tatzeit angemeldeter Patient. Die Ermittlungen dauern an.
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