Senat beschließt Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II
Der
Senat hat heute (6. Februar 2018) die Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II beschlossen. Der Bund stellt
3,5 Milliarden Euro zur Stärkung der kommunalen Bildungsinfrastruktur
zur Verfügung. Die Finanzhilfen des Bundes kommen ausschließlich
finanzschwachen Kommunen und entsprechenden Quartieren in den
Stadtstaaten zugute.
Das Land Bremen erhält 42,43 Millionen Euro
vom Bund. Hinzu kommen 4,71 Millionen Euro Landesmittel, so dass
insgesamt 47,15 Millionen Euro für Maßnahmen in Bremen und Bremerhaven
zur Verfügung stehen. Die Aufteilung zwischen Bremen und Bremerhaven
erfolgt gemäß den Programmkriterien Einwohner- und Arbeitslosenzahl. Für
die Stadt Bremen stehen 37,7 Millionen Euro und für die Stadt
Bremerhaven 9,4 Millionen Euro zur Verfügung. "Viel Geld für unsere
beiden Städte, das wir gut gebrauchen können", freut sich
Bürgermeisterin Karoline Linnert.
In Bremen werden unter anderem
die Sanierung der Lehrküche am Schulzentrum Rübekamp, der Umbau der
Grundschule Melanchtonstraße (beide in Walle ), die Einrichtung der
Ganztagsschule Rechtenflether Straße in Woltmershausen und die Sanierung
der naturwissenschaftlichen Fachräume an der Albert-Einstein-Oberschule
in Osterholz finanziert.
In Bremerhaven werden unter anderem die Sanierung der Allmersschule in
Geestemünde, die Fassaden- und Mauerwerksanierung der
Friedrich-Ebert-Schule in Leherheide und die Brandschutz- und
Innenraumsanierung der Gaußschulen in Lehe finanziert.
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