Und nun?
Der verkehrsrechtliche/strafrechtliche Teil (die Klärung der Schuldfrage und die dafür zu entrichtende Geldbuße) wird von der Polizei ermittelt.
Den zivilrechtlichen Teil klären die Beteiligten selbst!
Dazu kann zum Beispiel die ‚Grüne Versicherungskarte‘ ausgetauscht werden, auf der alle relevanten Daten stehen. Fordern Sie dieses Dokument!
Sollte der Unfallgegner so etwas nicht dabei haben, ist es empfehlenswert, soviel Daten von Fahrzeug und Fahrer zu ‚sichern‘ wie möglich. Oft können ausländische 'Versicherungspapiere' von Deutschen nicht gelesen werden. Machen Sie im Zweifelsfall deutlich, dass Sie Zweifel haben und fotografieren Sie die Dokumente. Es geht um Ihr Geld!
In der untenstehenden Tabelle befindet sich eine Übersicht des Länderverbundes der Versicherungen, die ihre Versicherungsnehmer mit einer grünen Karte ausstatten.
Fahrer von Fahrzeugen aus anderen Ländern (z.B. Kasachstan) müssen bei Grenzübertritt nach Deutschland eine Zusatzversicherung kaufen, die unserem System angepasst ist.
Achtung Fälschungen: Versuchen Sie, erlangte Dokumente sofort telefonisch z.B. mit dem Mobiltelefon zu überprüfen.
Unfälle mit ausländischen Fahrern und Fahrzeugen in Deutschland:
Das DBGK (Das Büro Grüne Karte) ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat.
Sie können den Schadenfall beim DBGK anmelden und Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Das DBGK überträgt die Schadenabwicklung einem Regulierer (Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro). Welcher Regulierer in Betracht kommt, hängt in der Regel davon ab, bei welchem ausländischen Versicherer Ihr Unfallgegner versichert ist.
Es bestehen folgende Möglichkeiten, sich an das DBGK zu wenden:
per Telefon unter 030/20205757
per E-Mail an claims@gruene-karte.de
per Fax an 030/20206757
DBGK – Verbund: Grundlage für die Beziehungen der Grüne Karte-Büros untereinander ist ein internationaler Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten der Büros geregelt sind. Dieser Vertrag ist in Kraft seit dem 01.07.2003.
Land / Kürzel
Albanien AL
Andorra AND
Belgien B
Bosnien-Herzegowina BIH
Bulgarien BG
Dänemark DK
Deutschland D
Estland EST
Finnland FIN
Frankreich F
Griechenland GR
Großbritannien GB
Iran IR
Irland IRL
Island IS
Israel IL
Italien I
Kroatien HR
Lettland LV
Litauen LT
Luxemburg L
Malta M
Marokko MA
Mazedonien MK
Moldawien MD
Montenegro MNE
Niederlande NL
Norwegen N
Österreich A
Polen PL
Portugal P
Rumänien RO
Russland RUS
Schweden S
Schweiz und Lichtenstein CH
Serbien SRB
Slowakische Republik SK
Slowenien SLO
Spanien E
Tschechische Republik CZ
Tunesien TN
Türkei TK
Ukraine UA
Ungarn H
Unfälle von Deutschen im Ausland:
Zuständig ist der Zentralruf der Autoversicherer. Unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 250 260 0 ist der Zentralruf der Autoversicherer an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.
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