Am Donnerstagabend, den 2. März gegen 20.15 Uhr, wurde die
Polizei in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Straße An der
Mühle gerufen.
Dort hatten eine 36-Jährige und ihre 17-jährige Tochter bemerkt, wie eine Person ständig mit einem Laserpointer in ihre Wohnung leuchtete. Die 17-Jährige ging auf den Balkon, um zu schauen, wo das Leuchten herkam. Dort leuchtete man ihr aus einem Fenster eines Mehrfamilienhauses gegenüber gezielt in die Augen. Die 17-Jährige ging zurück in die Wohnung und erzählte ihrer Mutter davon. Dann gingen beide gemeinsam auf den Balkon. Der Unbekannte leuchtete dann der Mutter und ihrer Tochter abwechselnd in die Augen. Die beiden Frauen verspürten nach dem Anleuchten Schmerzen in den Augen.
Die 36-Jährige rief dann zur gegenüberliegenden Wohnung, dass man sofort damit aufhören solle, sonst würde sie die Polizei rufen. Da die Drohung keine Wirkung zeigte, wurde die Polizei gerufen.
Nach den ersten Ermittlungen wurde festgestellt, dass ein 17-Jähriger aus dem gegenüberliegenden Haus für die Tat verantwortlich war. Die Polizeibeamten stellten den Laserpointer sicher und schrieben eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf die missbräuchliche Benutzung von Laserpointern hin, die zu ernsten gesundheitlichen Schäden führen kann.
Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei.bremerhaven.de .
.Dort hatten eine 36-Jährige und ihre 17-jährige Tochter bemerkt, wie eine Person ständig mit einem Laserpointer in ihre Wohnung leuchtete. Die 17-Jährige ging auf den Balkon, um zu schauen, wo das Leuchten herkam. Dort leuchtete man ihr aus einem Fenster eines Mehrfamilienhauses gegenüber gezielt in die Augen. Die 17-Jährige ging zurück in die Wohnung und erzählte ihrer Mutter davon. Dann gingen beide gemeinsam auf den Balkon. Der Unbekannte leuchtete dann der Mutter und ihrer Tochter abwechselnd in die Augen. Die beiden Frauen verspürten nach dem Anleuchten Schmerzen in den Augen.
Die 36-Jährige rief dann zur gegenüberliegenden Wohnung, dass man sofort damit aufhören solle, sonst würde sie die Polizei rufen. Da die Drohung keine Wirkung zeigte, wurde die Polizei gerufen.
Nach den ersten Ermittlungen wurde festgestellt, dass ein 17-Jähriger aus dem gegenüberliegenden Haus für die Tat verantwortlich war. Die Polizeibeamten stellten den Laserpointer sicher und schrieben eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf die missbräuchliche Benutzung von Laserpointern hin, die zu ernsten gesundheitlichen Schäden führen kann.
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