So genannte Polen-Böller sind verboten. Die berüchtigten Böller sind mit 120 Dezibel nicht nur unglaublich laut, sondern haben auch eine enorme Sprengkraft. Das ist einfach nur extrem gefährlich und deswegen auch nicht in anderen EU-Ländern erlaubt. Die Böller werden nur auf dem Schwarzmarkt verkauft. Das Sprengstoffgesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe) regelt den Umgang, den Verkehr und die Einfuhr von und mit explosionsgefährlichen Stoffen in Deutschland.
Verstoß nach dem Sprengstoffgesetz
In der Nacht zum 10.01.2017 wurde eine Polizeistreife gegen 02.00 Uhr auf einen Mann mit einem Fahrrad aufmerksam. Nachdem dieser die Polizei sah, versuchte er sich in einem Gebüsch in der Stresemannstraße an der Stadthalle zu verstecken. Die Beamten entschlossen sich daher zur Kontrolle. Die Überprüfung förderte 2 gefährliche ‚Polen-Böller‘ zutage, die in Deutschland verboten sind. Die Sprengkörper wurden sichergestellt. Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
So genannte Polen-Böller sind verboten. Die berüchtigten Böller sind mit 120 Dezibel nicht nur unglaublich laut, sondern haben auch eine enorme Sprengkraft. Das ist einfach nur extrem gefährlich und deswegen auch nicht in anderen EU-Ländern erlaubt. Die Böller werden nur auf dem Schwarzmarkt verkauft. Das Sprengstoffgesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe) regelt den Umgang, den Verkehr und die Einfuhr von und mit explosionsgefährlichen Stoffen in Deutschland.
So genannte Polen-Böller sind verboten. Die berüchtigten Böller sind mit 120 Dezibel nicht nur unglaublich laut, sondern haben auch eine enorme Sprengkraft. Das ist einfach nur extrem gefährlich und deswegen auch nicht in anderen EU-Ländern erlaubt. Die Böller werden nur auf dem Schwarzmarkt verkauft. Das Sprengstoffgesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe) regelt den Umgang, den Verkehr und die Einfuhr von und mit explosionsgefährlichen Stoffen in Deutschland.
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