Die Fahrerin hatte jedoch keinen Führerschein dabei. Auch keine Papiere, mit denen sie sich ausweisen konnte. Sie gab Namen und Geburtsdaten an und die Beamten überprüften diese Angaben. Es kamen schnell Zweifel an der Richtigkeit auf.
Die 29-Jährige wurde zur Identitätsfeststellung festgenommen. An der Wache stellte sich heraus, dass die Beschuldigte gelogen hatte. Sie hatte bei der Kontrolle die Identität einer Bekannten angenommen, die einen Führerschein besitzt. Ihr selbst wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Es folgte die Erstattung einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Auch die Halterin des Mopeds muss sich dafür verantworten. Sie hatte der Beschuldigten das Fahrzeug überlassen.
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