Heute Mittag war es soweit: Das Gesetz zu Cannabis als Medizin wurde vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommen!
Das Wichtigste zuerst: Die
Ausnahmegenehmigung wird hinfällig, Ärzte dürfen nun Cannabis als
Medizin verschreiben. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird
allerdings nur gewährleistet, wenn Cannabis als Medizin von Kassenärzten
verschrieben wird. Das Gesetz wird ab März 2017 in Kraft treten.
Die Fakten:
- Das neue Cannabis-Gesetz wird ab März 2017 in Kraft treten.
- Es gibt keine
Ausnahmegenehmigung zum Cannabiskonsum mehr. Jeder, der bislang eine der
knapp über Tausend erteilten Ausnahmegenehmigungen besitzt, kann jedoch
davon ausgehen, dass ihm weiterhin das Recht erteilt wird, Cannabis zu
konsumieren.
- Im Gegenteil gibt es sogar
Vorteile für die Patienten, die bislang eine Ausnahmegenehmigung zum
Erwerb und Konsum von Cannabis hatten: Denn bislang zahlten die
Krankenkassen die Medikamente nicht, nun sind sie dazu aber
verpflichtet.
- Die Krankenkassen dürfen
eine Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern – dies
gilt natürlich nur für Menschen, die aufgrund einer „schwerwiegenden
Erkrankung“ tatsächliche medizinisch auf den Einsatz von Cannabis
angewiesen sind.
- Was eine
„schwerwiegenden Erkrankung“ und damit Grundvoraussetzung für eine
Kostenerstattung von Cannabis außerhalb einer gegebenfalls vorhandenen
Indikation ist, ist noch unklar.
- Auch gibt es eine weitere
wichtige Änderung im Gegensatz zur bisherigen Regelung zur Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabis: Die
Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) erklärte dazu, dass
Schwerkranke nicht austherapiert sein müssen, bevor ein Arzt Cannabis
verschreibt. Der Arzt könne entscheiden, wann er den Schritt für
notwendig erachtet.
- In Ausnahmefällen sollen
Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene
THC-Fertigarzneimittel (etwa Dronabinol oder Nabilon) statt auf
natürliche Cannabisprodukte erhalten.
- Cannabis verschreiben darf zwar jeder Arzt, eine Kostenübernahme ist aber nur nach Überprüfung durch einen Kassenarzt möglich.
- Ein Rezept vom Arzt schützt die Konsumenten vor Anzeige wegen illegalem Cannabisbesitz.
- Ein Eigenanbau für
Patienten (und auch für sonst niemanden) ist nicht vorgesehen. Die
Bundesregierung vertritt die Ansicht, das ansonsten ein
unkontrollierbares Produkt entstehen würde, das mit den
Qualitätsansprüchen von Apotheken-Cannabis nicht vereinbar wäre.
- Die Versorgung
Deutschlands mit Cannabisblüten soll durch einen staatlich
kontrollierten Anbau in Deutschland durch die sogenannte
„Cannabisagentur“ erfolgen. Bis dies in die Wege geleitet wurde, soll
der Vertrieb von Apotheken-Cannabis durch Importe gedeckt werden. Die
Einrichtung dieser Cannabisagentur soll durch das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umgesetzt werden.
- Zusammen mit der
Gesetzesänderung im März, wird es eine umfangreiche Begleitstudie zum
Thema Cannabis als Medizin geben. Dazu übermitteln die Ärzte Daten zu
Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- Im Palliativbereich muss
ein Antrag auf medizinisches Cannabis laut dem heute verabschiedeten
Gesetz innerhalb von drei Tagen zugelassen werden.
- Frank Tempel (Die Linke)
forderte, im Zusammenhang mit der Cannabis-Medizin nun auch die
Führerscheinpraxis zu überprüfen, da Cannabispatienten Gefahr liefen,
bei Polizeikontrollen ihre Fahrerlaubnis zu verlieren.
- Eine generelle Legalisierung von Cannabis wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt.
Quelle: http://highway-magazin.de/
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