Zur Absicherung des entgegenkommenden Verkehrs hatte der 25-jährige Fahrer sein Begleitfahrzeug nach vorn geschickt. In Höhe der Adolf-Kolping-Straße war die Fahrt zu Ende. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass der eilige Transport ein sogenannter ‘Schwarzfahrer‘ war. Die für Schwertransporte dieser Größe erforderlichen Sondergenehmigungen gemäß §29 StVO und §70 StVZO konnten nicht vorgelegt werden. Hier werden u.a. Fahrzeiten und Wegstrecken genau beschrieben. Das ist gerade bei der aktuellen Tunnelbaustelle von besonderer Wichtigkeit.
Statt schnell am Ziel, wurde von der Polizei die Weiterfahrt untersagt. Die Fahrzeugpapiere wurden bis zur Begleichung einer Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe einbehalten. Diese dürfte nicht unter 1.000€ liegen.Das hier abgebildete Bild ist ein Beispielbild gewesen und hatte nichts mit dem Schwertransport zu tun.
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