Die 21-Jährige rangierte gegen 05.00 Uhr in der Löningstraße rückwärts und knallte dabei gegen einen dahinter geparkten PKW. Es entstand leichter Sachschaden. Zeugen wurden auf den Unfall aufmerksam und verständigten die Polizei. Bei der Unfallaufnahme, die vom Schadensbild her nur eine Bagatelle gewesen wäre, wurde deutlich Alkoholgeruch bei der Verursacherin festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Alko-Test ergab einen Wert, der im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Die junge Frau wurde festgenommen und zum Polizeirevier gebracht. Dort wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Statt einer Bagatelle berichtet die Polizei nun gemäß §315c Strafgesetzbuch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Ausparken kostet Führerschein
Am frühen Morgen des Donnerstag, 26.05.2016, wollte eine Frau ihren PKW in Mitte umparken.
Die 21-Jährige rangierte gegen 05.00 Uhr in der Löningstraße rückwärts und knallte dabei gegen einen dahinter geparkten PKW. Es entstand leichter Sachschaden. Zeugen wurden auf den Unfall aufmerksam und verständigten die Polizei. Bei der Unfallaufnahme, die vom Schadensbild her nur eine Bagatelle gewesen wäre, wurde deutlich Alkoholgeruch bei der Verursacherin festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Alko-Test ergab einen Wert, der im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Die junge Frau wurde festgenommen und zum Polizeirevier gebracht. Dort wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Statt einer Bagatelle berichtet die Polizei nun gemäß §315c Strafgesetzbuch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Die 21-Jährige rangierte gegen 05.00 Uhr in der Löningstraße rückwärts und knallte dabei gegen einen dahinter geparkten PKW. Es entstand leichter Sachschaden. Zeugen wurden auf den Unfall aufmerksam und verständigten die Polizei. Bei der Unfallaufnahme, die vom Schadensbild her nur eine Bagatelle gewesen wäre, wurde deutlich Alkoholgeruch bei der Verursacherin festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Alko-Test ergab einen Wert, der im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Die junge Frau wurde festgenommen und zum Polizeirevier gebracht. Dort wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Statt einer Bagatelle berichtet die Polizei nun gemäß §315c Strafgesetzbuch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
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