Der 92-jährige Ehemann und seine 89-jährige Frau baten den Mann für die weitere Abwicklung des Geschäftes in die Wohnung. Hier einigte man sich dann auf einen Kaufpreis von 700 €. In einem vermeintlich unbemerkten Moment griff der Verkäufer in die offenstehende Geldkassette, entnahm weitere Geldscheine und steckte sie in die Jackentasche. Dieses beobachtete die Ehefrau und zog sie, ohne dass der Dieb es merkte, wieder aus der Tasche. Erst am nächsten Tag vertrauten sich die Eheleute ihren Kindern an. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang, nicht auf Haustürgeschäfte dieser Art einzugehen und keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen. Sollte die angebotene Ware aus einer vorangegangenen Straftat stammen, kann man an ihr kein Eigentum erwerben und sie unterliegt der Einziehung.
Dieb entkommt mit halber Beute
Am Donnerstag, gegen 12.30 Uhr, wurden einem Ehepaar in der Batteriestraße an der Haustür durch eine männliche Person drei angeblich hochwertige Mäntel zum Kauf angeboten. Zwei davon seien ein Geschenk, den dritten sollten sie dann für 2000 € erwerben.
Der 92-jährige Ehemann und seine 89-jährige Frau baten den Mann für die weitere Abwicklung des Geschäftes in die Wohnung. Hier einigte man sich dann auf einen Kaufpreis von 700 €. In einem vermeintlich unbemerkten Moment griff der Verkäufer in die offenstehende Geldkassette, entnahm weitere Geldscheine und steckte sie in die Jackentasche. Dieses beobachtete die Ehefrau und zog sie, ohne dass der Dieb es merkte, wieder aus der Tasche. Erst am nächsten Tag vertrauten sich die Eheleute ihren Kindern an. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang, nicht auf Haustürgeschäfte dieser Art einzugehen und keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen. Sollte die angebotene Ware aus einer vorangegangenen Straftat stammen, kann man an ihr kein Eigentum erwerben und sie unterliegt der Einziehung.
Der 92-jährige Ehemann und seine 89-jährige Frau baten den Mann für die weitere Abwicklung des Geschäftes in die Wohnung. Hier einigte man sich dann auf einen Kaufpreis von 700 €. In einem vermeintlich unbemerkten Moment griff der Verkäufer in die offenstehende Geldkassette, entnahm weitere Geldscheine und steckte sie in die Jackentasche. Dieses beobachtete die Ehefrau und zog sie, ohne dass der Dieb es merkte, wieder aus der Tasche. Erst am nächsten Tag vertrauten sich die Eheleute ihren Kindern an. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang, nicht auf Haustürgeschäfte dieser Art einzugehen und keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen. Sollte die angebotene Ware aus einer vorangegangenen Straftat stammen, kann man an ihr kein Eigentum erwerben und sie unterliegt der Einziehung.
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