Am Sonntagmorgen hatte ein Zeitungsausträger einen im Schloss steckenden Schlüssel bei einer Haustür eines Einfamilienhauses in der Thunstraße festgestellt. Um Schaden von den Besitzern abzuwenden, meldete sich der ehrliche Finder bei der Polizei. Die konnte die Hauseigentümer erreichen und so ein Sichern des Hauses wieder herstellen.
Generell gilt bei Fundsachen immer, dass diese beim Fundamt im Stadthaus 5 oder außerhalb der Öffnungszeiten bei einer Polizeidienststelle abzugeben sind. Behält man ein Fundstück, wird eine Straftat (Unterschlagung) begangen.
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