Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft Kleintranspoprter
Am Donnerstag, 8. Juli 2015, fand auf der BAB 27, Parkplatz Nesse (Gemarkung Loxstedt, LK Cuxhaven), eine Großkontrolle der Regionalen Kontrollgruppe der PD Oldenburg statt. An dieser Kontrolle nahmen 16 Polizeibeamte und 4 Zollbeamte samt Diensthund teil.
In der Vergangenheit kam es auf der BAB 27, aber
auch auf den umliegenden Landstraßen vermehrt zu Unfällen mit
Kleintransportern. Diese Fahrzeuge werden vielfältig eingesetzt, was zur
Einhaltungsplicht diverser Vorschriften führt. Des Weiteren können die
meisten dieser Fahrzeuge schon mit der Fahrerlaubnisklasse "B" geführt
werden, erreichen Geschwindigkeiten bis zu 160Km/h und haben große
Zuladungsmöglichkeiten.
Bei der Kontrolle wurden diverse verkehrsrechtliche Vorschriften kontrolliert, darunter insbesondere die Ladungssicherung, der technische Zustand der Fahrzeuge, die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten sowie weitere Vorschriften wie das Gefahrgutrecht. Insgesamt wurden 53 Fahrzeuge kontrolliert.
Die Kontrollteams entdeckten an 27 Fahrzeugen Mängel, was einer Beanstandungsquote von über 50% entspricht. Hauptsächlich waren die Verstöße im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten und der Überladung der Fahrzeuge zu finden. Insgesamt wurden 10 Fahrern die Weiterfahrt untersagt.
Herausragende Feststellungen:
1. Ein 47-jähriger Fahrer aus Hopsten (NRW, Kreis Rheine) befuhr mit seinem LKW die A27 in Richtung Bremerhaven. Geladen hatte er Baumaterialien. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Ladung mangelhaft gesichert war. Des Weiteren wies das Fahrzeug diverse Mängel am Fahrgestell und an der Bereifung auf. Ihm wurde die Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung untersagt. Als LKW-Fahrer hat er darüber hinaus Lenk- und Ruhezeiten nachzuweisen. Diesen Nachweis konnte er
nicht lückenlos führen, sodass ihn ein weiteres Bußgeldverfahren erwartet.
2. Ein 49-jähriger Fahrer eines Klein-LKW aus Bremen war auf dem Weg nach Cuxhaven. Geladen hatte er diverse Möbel für ein großes Möbelhaus. Bei der Kontrolle wurde eine Überladung von über 25% festgestellt. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt, sodass er noch vor Ort umladen musste.
3. Ein 34-jähriger Mann aus Cloppenburg hatte auf dem Weg nach Cuxhaven Baumaterialien geladen. Dazu hatte er Dieseltreibstoff dabei, welcher ungesichert transportiert wurde. Des Weiteren war das Fahrzeug um knapp 10% überladen. Nach Herstellung einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung durfte er seine Fahrt fortsetzen. Ihn erwartet wegen dem ungesicherten Treibstoffs ein hohes Bußgeld.
4. Ein Mitarbeiter einer Zeltverleihfirma aus dem Emsland wurde mit seinem LKW kontrolliert. Im Fahrzeug saßen drei Personen, obwohl nur zwei Sitze vorhanden waren. Die dritte Person saß ungesichert auf der Mittelkonsole. Nach der Kontrolle durften nur zwei Personen die Fahrt fortsetzen. Das Unverständliche dabei: Der Chef der Firma fuhr mit seinem PKW vorweg und hatte noch 6 Sitzplätze frei. Den Fahrer und den Chef erwartet nun jeweils ein Bußgeldverfahren.
5.Ein holländischer Sattelzug, beladen mit zwei weiteren Sattelzugmaschinen und einem Radlader, wurde kontrolliert und verwogen. Die Wägung ergab eine Überladung von über 16%, was 6480Kg zu viel entsprach. Dem 23-jährigen Fahrer war dieser Umstand bekannt, daher wird ihm vorsätzliches Handeln vorgeworfen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Seine Fahrt sollte von Holland aus über Bremerhaven und die Elbfähre Wischhafen nach Dänemark gehen. Um seine Fahrt fortsetzen zu dürfen, musste er eines der geladenen Fahrzeuge abladen. Ihn erwartet ein hohes Bußgeld.
Bei der Kontrolle wurden diverse verkehrsrechtliche Vorschriften kontrolliert, darunter insbesondere die Ladungssicherung, der technische Zustand der Fahrzeuge, die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten sowie weitere Vorschriften wie das Gefahrgutrecht. Insgesamt wurden 53 Fahrzeuge kontrolliert.
Die Kontrollteams entdeckten an 27 Fahrzeugen Mängel, was einer Beanstandungsquote von über 50% entspricht. Hauptsächlich waren die Verstöße im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten und der Überladung der Fahrzeuge zu finden. Insgesamt wurden 10 Fahrern die Weiterfahrt untersagt.
Herausragende Feststellungen:
1. Ein 47-jähriger Fahrer aus Hopsten (NRW, Kreis Rheine) befuhr mit seinem LKW die A27 in Richtung Bremerhaven. Geladen hatte er Baumaterialien. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Ladung mangelhaft gesichert war. Des Weiteren wies das Fahrzeug diverse Mängel am Fahrgestell und an der Bereifung auf. Ihm wurde die Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung untersagt. Als LKW-Fahrer hat er darüber hinaus Lenk- und Ruhezeiten nachzuweisen. Diesen Nachweis konnte er
nicht lückenlos führen, sodass ihn ein weiteres Bußgeldverfahren erwartet.
2. Ein 49-jähriger Fahrer eines Klein-LKW aus Bremen war auf dem Weg nach Cuxhaven. Geladen hatte er diverse Möbel für ein großes Möbelhaus. Bei der Kontrolle wurde eine Überladung von über 25% festgestellt. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt, sodass er noch vor Ort umladen musste.
3. Ein 34-jähriger Mann aus Cloppenburg hatte auf dem Weg nach Cuxhaven Baumaterialien geladen. Dazu hatte er Dieseltreibstoff dabei, welcher ungesichert transportiert wurde. Des Weiteren war das Fahrzeug um knapp 10% überladen. Nach Herstellung einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung durfte er seine Fahrt fortsetzen. Ihn erwartet wegen dem ungesicherten Treibstoffs ein hohes Bußgeld.
4. Ein Mitarbeiter einer Zeltverleihfirma aus dem Emsland wurde mit seinem LKW kontrolliert. Im Fahrzeug saßen drei Personen, obwohl nur zwei Sitze vorhanden waren. Die dritte Person saß ungesichert auf der Mittelkonsole. Nach der Kontrolle durften nur zwei Personen die Fahrt fortsetzen. Das Unverständliche dabei: Der Chef der Firma fuhr mit seinem PKW vorweg und hatte noch 6 Sitzplätze frei. Den Fahrer und den Chef erwartet nun jeweils ein Bußgeldverfahren.
5.Ein holländischer Sattelzug, beladen mit zwei weiteren Sattelzugmaschinen und einem Radlader, wurde kontrolliert und verwogen. Die Wägung ergab eine Überladung von über 16%, was 6480Kg zu viel entsprach. Dem 23-jährigen Fahrer war dieser Umstand bekannt, daher wird ihm vorsätzliches Handeln vorgeworfen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Seine Fahrt sollte von Holland aus über Bremerhaven und die Elbfähre Wischhafen nach Dänemark gehen. Um seine Fahrt fortsetzen zu dürfen, musste er eines der geladenen Fahrzeuge abladen. Ihn erwartet ein hohes Bußgeld.
Kommentar veröffentlichen